MEDION AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung ab 03.05.2023 / 13:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung ab Essen, den 03. Mai 2023 – Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
Essen, 03. Mai 2023
MEDION Aktiengesellschaft Der Vorstand
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