Ettal (pts015/31.07.2019/09:05) – Der bayerische Finanzexperte Karl Heinz Lindebner hat in seiner langen Berufslaufbahn bereits viele Testamente gecheckt und ist dennoch immer wieder von den Auswirkungen auch kleiner Fehler erstaunt: „Wenn nach dem Tod eines Familienangehörigen die Geschwister vor Gericht gehen und nurmehr über den Anwalt miteinander verkehren, dann war das sicher nicht der letzte Wille des Verstorbenen. Daher empfehle ich, einen kostenlosen Testaments-Check, damit nach dem eigenen Ende kein Ende mit Schrecken für die Zurückgebliebenen folgt“, so Lindebner, der mit seinem Unternehmen auf nachhaltige und generationssichere Geldanlagen spezialisiert ist.
„Viele Menschen verschenken beim Thema Erben viel Geld, weil sie nicht wissen, wie man heute Geld anlegt, damit es morgen genau bei dem ankommt, bei dem es auch ankommen soll“, so Lindebner weiter. Die Experten der Lindebner Finanz GmbH erstellen daher ein individuelles Konzept, damit nur jener erbt, der auch erben soll. Ein Termin für einen Gratis-Testaments-Check kann kostenlos und unverbindlich angefordert werden http://www.lindebner-finanz.de/
60 Prozent aller Testamente sind falsch verfasst – und bringen enorme rechtliche Probleme
60 Prozent aller Testamente sind falsch verfasst. Oft sind Formfehler die Ursache. Mit teilweise schwerwiegenden Folgen für die Hinterbliebenen, die vielfach noch jahrelang vor Gericht Ihr Recht erstreiten müssen. „Wer sein Geld vererben möchte, sollte daher in jedem Fall auf ein rechtlich einwandfreies und auch unmissverständliches Testament achten. Dabei ist es nicht notwendig zu einem Notar oder Anwalt zu gehen. Auch ein eigenhändig verfasstes Testament ist gültig, wenn auf bestimmte Formalitäten geachtet wird. Eine Unterschrift anstelle des familiären ‚Euer Vater‘ zählt genauso dazu wie das komplette handschriftliche Verfassen des Testament-Inhaltes. Auch, oder vor allem in Zeiten von Computer und Drucker“, so Finanzexperte Karl Heinz Lindebner.
Hier die wichtigsten 5 Punkte für ein Testament:
1. Das Testament hat vollständig handschriftlich vom Erblasser zu erfolgen.
2. Das Testament sollte auch eine Eindeutige Überschrift haben – Testament – letzter Wille, etc.
3. Alle wichtigen Angaben zum Erblasser einfügen: „Ich, (vollständiger Name), geboren am (Geburtsdatum), erkläre hiermit Folgendes zu meinem letzten Willen und Testament.“
4. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls handschriftlich verfasst werden und jeweils mit Datum der Änderung und Unterschrift versehen werden.
5. Eigenhändige Unterschrift des Erblassers
„Wir helfen unseren Klienten dabei, sich für ihre Zukunft und die ihrer Erben richtig vorzubereiten, damit der letzte Wille zu keinen Problemen und Streitereien in der Familie führt“, so der Experte. Termine für einen kostenlosen und unverbindlichen Testaments-Check unter: http://www.lindebner-finanz.de/
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Karl-Heinz Lindebner GmbH
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Tel.: 08822-7042
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