Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung

Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Finanzierung

01.03.2025 / 16:54 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Thun, Schweiz – 1. März 2025
 

Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung

Meyer Burger Technology AG gibt heute eine Verlängerung in Bezug auf die durch eine Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern bereitgestellte und ursprünglich am 6. Dezember 2024 bekannt gegebene Brückenfinanzierungsfazilität (die „Fazilität) bekannt. Die Fälligkeit der Fazilität wurde bis zum 5. März 2025 verlängert, vorbehaltlich weiterer Verlängerungen bei einstimmiger Zustimmung.

Medienkontakte:

Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications
M. +49 174 349 17 90
anne.schneider@meyerburger.com

 

Alexandre Müller 
Investor Relations
M. +41 43 268 3231
alexandre.mueller@meyerburger.com

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Diese Veröffentlichung kann spezifische zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; z.B. Aussagen mit Begriffen wie „glauben”, „annehmen”, „erwarten”, „vorhersagen”, „projizieren”, „können”, „könnten”, „mögen”, „werden” oder ähnlichen Ausdrücken. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die zu einer erheblichen Abweichung zwischen den tatsächlichen Ergebnissen, der finanziellen Situation, der Entwicklung oder der Leistung von Meyer Burger Technology AG und den in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommenen führen können. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sollten die Leser sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Die Meyer Burger Technology AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Abgesehen von gesetzlichen Vorschriften hat Meyer Burger Technology AG keine Intention oder Verpflichtung, diese Mitteilung zu aktualisieren oder sie nach dem Datum ihrer Veröffentlichung an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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Diese Ankündigung dient nur zu Informationszwecken und stellt in keinem Fall ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf eines Wertpapiers in irgendeiner Gerichtsbarkeit dar und stellt kein Angebot, keine Aufforderung oder Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer Gerichtsbarkeit, oder gegenüber einer Person dar, in der bzw. gegenüber der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wären. Weder diese Ankündigung noch irgendetwas darin Enthaltenes bildet die Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Gerichtsbarkeit oder kann mit solchen in Verbindung gebracht werden.

Diese Ankündigung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Diese Ankündigung ist kein Prospekt im Sinne des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes und kein Prospekt nach anderen anwendbaren Gesetzen. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht an Gerichtsbarkeiten gesendet oder in oder aus Gerichtsbarkeiten verteilt oder gesendet werden, in denen dies gesetzlich verboten ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, bevor eine Registrierung, eine Befreiung von der Registrierung oder eine Qualifikation nach den Wertpapiergesetzen einer solchen Gerichtsbarkeit erfolgt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ende der Adhoc-Mitteilung


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