EQS-News: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Delisting MorphoSys kündigt freiwilliges Delisting vom Nasdaq Global Market an 12.07.2024 / 22:02 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pressemitteilung Planegg/München, Deutschland, 12. Juli 2024
MorphoSys kündigt freiwilliges Delisting vom Nasdaq Global Market an
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute bekannt, dass sie die Nasdaq Stock Market formell über ihre Absicht informiert hat, ihre American Depositary Shares („ADSs“) freiwillig vom Nasdaq Global Market zu nehmen und die ADSs gemäß Abschnitt 12(b) des Securities Exchange Act von 1934 (der „Exchange Act“) abzumelden. MorphoSys geht derzeit davon aus, dass es bei der Securities and Exchange Commission (die „SEC“) das Formular 25, Benachrichtigung über die Entfernung der Börsennotierung und/oder Registrierung gemäß Abschnitt 12(b) des Exchange Act in Bezug auf das Delisting und die Deregistrierung am oder um den 25. Juli 2024 einreichen wird, wobei das Delisting der ADSs frühestens zehn Tage danach wirksam wird. Dementsprechend geht MorphoSys davon aus, dass der letzte Handelstag an der Nasdaq am oder um den 2. August 2024 sein wird. Nach dem Delisting würde jeglicher Handel mit den ADSs von MorphoSys nur noch in privat ausgehandelten Verkäufen und möglicherweise auf einem außerbörslichen Markt stattfinden, sofern ein Börsenmakler einen Markt für die ADSs schafft. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass ein Börsenmakler einen solchen Markt schafft oder dass der Handel mit den ADSs auf einem außerbörslichen Markt oder anderweitig fortgesetzt wird. Der Aufsichtsrat von MorphoSys hat das Delisting der ADSs gemäß der von MorphoSys, der Novartis BidCo AG und der Novartis AG (im Folgenden zusammenfassend als „Novartis“ bezeichnet) unterzeichneten Delisting-Vereinbarung genehmigt. Am 4. Juli 2024 hat Novartis ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Inhaberaktien von MorphoSys unterbreitet. Darüber hinaus hat Novartis MorphoSys über ihre Absicht informiert, MorphoSys mit Novartis zu verschmelzen („verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out“). Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der MorphoSys AG und der Novartis BidCo Germany AG wird in Kürze stattfinden. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MorphoSys AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der MorphoSys AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Novartis BidCo Germany AG ab.
Über MorphoSys Zukunftsgerichtete Aussagen Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Einschätzung von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge von MorphoSys oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen, gehören unter anderem: die Fähigkeit von MorphoSys, das Formular 25 einzureichen und den Zeitpunkt einer solchen Einreichung; den letzten Handelstag der ADSs am Nasdaq Global Market; die Fähigkeit von MorphoSys, das Formular 15 einzureichen und den Zeitpunkt einer solchen Einreichung; den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formulars 15; die Auswirkungen der Übernahme von MorphoSys durch Novartis AG auf die Beziehungen zu Mitarbeitern, anderen Geschäftspartnern oder Regierungsbehörden; dass Novartis BidCo AG und Novartis AG möglicherweise die potenziellen Vorteile der Übernahme von MorphoSys durch Novartis AG; nicht realisieren; potenzielle betriebliche Schwierigkeiten bei der Integration von MorphoSys in Novartis AG; dass die Erwartungen von MorphoSys möglicherweise falsch sind; die inhärenten Unsicherheiten im Zusammenhang mit wettbewerbsbedingten Entwicklungen, klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten und Anforderungen an die behördliche Genehmigung; die Abhängigkeit von MorphoSys von Kooperationen mit Dritten; die Schätzung des kommerziellen Potenzials der Entwicklungsprogramme von MorphoSys; und andere Risiken, die in den Risikofaktoren in den Einreichungen von MorphoSys bei der SEC angegeben sind, einschließlich des Jahresberichts von MorphoSys auf Form 20-F. Angesichts dieser Unsicherheiten wird dem Leser geraten, solchen zukunftsgerichteten Aussagen nicht unangemessenes Vertrauen zu schenken. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren, um Änderungen seiner Erwartungen in Bezug darauf oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen widerzuspiegeln, auf denen solche Aussagen beruhen oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten abweichen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder regulatorisch ausdrücklich vorgeschrieben.
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