Nakiki SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges Nakiki SE: Maskenklagen werden nicht finanziert 21.09.2024 / 09:48 CET/CEST Aktualisierung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die Nakiki SE teilt mit, dass die beiden im Prüfungsstadium bzw. Letter of Intent befindlichen sog. “Maskenklagen” (Zahlungsklagen gegen die Bundesregierung wegen Lieferverträgen aus Corona-Masken) nach ausführlicher und detaillierter Prüfung nicht finanziert werden. Prozessfinanzierer wie Nakiki SE prüfen zu finanzierende Ansprüche in einem internen und externen Verfahren juristisch und wirtschaftlich. Eine Entscheidung gegen die Finanzierung ist nicht zwangsläufig ein Indikator für die Erfolgsaussichten des Anspruchs, sondern kann auch durch einen eingeschränkten Risikoappetit oder anderen Faktoren begründet sein. Grundsätzlich ist die Nakiki SE weiterhin an der Finanzierung sogenannter Maskenklagen interessiert. Betroffene Maskenlieferanten werden weiterhin aufgerufen, sich an Nakiki wenden. Jeder Fall wird individuell und zügig geprüft. Andreas Wegerich Telefon: +49 40 285 304 23-0 Handelsregister: AG München HRB 228000
Ende der Insiderinformation 21.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Nakiki SE |
Johnsallee 30 | |
20148 Hamburg | |
Deutschland | |
E-Mail: | info@nakikifinance.com |
Internet: | https://nakikifinance.com/ |
ISIN: | DE000WNDL300, DE000WNDL318 |
WKN: | WNDL30, WNDL31 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1992813 |
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