NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalt

NanoFocus AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung

NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalt

27.02.2024 / 17:03 CET/CEST

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NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalten
 

Oberhausen, den 27.02.2024 – Die außerordentliche Hauptversammlung nach § 92 AktG der NanoFocus AG soll am 24. April 2024 stattfinden. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat soll die Tagesordnung dieser Hauptversammlung auch Beschlussvorschläge für eine Rekapitalisierung der Gesellschaft beinhalten. Durch eine Kapitalherabsetzung in einem noch festzulegenden Verhältnis soll das Grundkapital der Gesellschaft an das durch die aufgelaufenen und laufenden Verluste verringerte Eigenkapital angepasst werden. Ferner soll auf der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre entschieden werden.

Sobald die Details der möglichen der Hauptversammlung vorzuschlagenden Kapitalmaßnahmen festgelegt wurden, wird die Gesellschaft hierüber gesondert informieren.

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NanoFocus AG
Fabian Lorenz
Telefon: +49 (0) 221/29831588
E-Mail: ir@nanofocus.de

NanoFocus AG
Max-Planck-Ring 48
46049 Oberhausen
Deutschland

Zusatzinformationen:
ISIN: DE000A3H2242
WKN: A3H224
Börsenkürzel: N2F0
Marktsegment: München (Freiverkehr), Stuttgart, Berlin

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