NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Insolvenz

NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

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05.05.2023 / 11:32 CET/CEST

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Berlin, 5. Mai 2023

Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE („Gesellschaft“ oder „NeXR“) hat heute beschlossen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Das Insolvenzverfahren soll in Form der Eigenverwaltung geführt werden. Der Geschäftsbetrieb bleibt aufrechterhalten.

Ursächlich für diese Entscheidung ist, dass NeXR noch keine positiven Cashflows erwirtschaftet und wegen der Nichtausweitung der Finanzierungszusage des Großaktionärs (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 19. April 2023) laufenden Zahlungsverpflichtungen nur noch bis September 2023 wird nachkommen können. Die mit Investoren bislang ergebnisoffen geführten Gespräche sollen unmittelbar nach dem erfolgten Insolvenzantrag fortgeführt werden.

Mitteilende Person: Alexander Klos, Geschäftsführender Direktor (CFO)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Sven Pauly, CROSS ALLIANCE communication GmbH

sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de

Telefon: +49 (0) 89 125 09 03-31

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