NeXR Technologies SE: Keine weiteren Finanzierungsmittel von Hauptaktionär Hevella Capital

NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Finanzierung

NeXR Technologies SE: Keine weiteren Finanzierungsmittel von Hauptaktionär Hevella Capital

Anzeige

19.04.2023 / 15:05 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NeXR Technologies SE: Keine weiteren Finanzierungsmittel von Hauptaktionär Hevella Capital

Berlin, 19. April 2023

Die NeXR Technologies SE („Gesellschaft“ oder „NeXR“) wurde von ihrem Großaktionär Hevella Capital GmbH & Co. KGaA („Hevella“) heute darüber informiert, dass Hevella die bestehende Finanzierungszusage nach aktuellem Stand nicht ausweiten und damit über die bestehende Finanzierungszusage hinaus keine weiteren Finanzierungsmittel zur Verfügung stellen wird. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs ist damit noch bis September 2023 sichergestellt.

NeXR wird nun prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft einen M&A- und Corporate Finance Berater sowie einen Restrukturierungsberater mit entsprechenden Machbarkeitsprüfungen beauftragt.

Mitteilende Person: Alexander Klos, Geschäftsführender Direktor (CFO)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Sven Pauly, CROSS ALLIANCE communication GmbH

sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de

Telefon: +49 (0) 89 125 09 03-31

Ende der Insiderinformation


19.04.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus