EQS-News: NextGen Food Robotics Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges NextGen Food Robotics Corp.: NextGen gibt Einführung der Betaversion der Lily-App bekannt 26.07.2023 / 09:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NextGen gibt Einführung der Betaversion der Lily-App bekannt
VANCOUVER, British Columbia – 26. Juli – NextGen Food Robotics Corp. (das „Unternehmen“ oder „NextGen“) (NEO:NGRB) (OTC PINK:NGRBF) (Frankfurt:O83), ein Innovationsführer im Bereich der Lebensmitteltechnologie, freut sich, seine Pläne für die Einführung der Betaversion, Version 1.0, seiner Lily-App („Lily“ oder „Lily-App“) bekanntzugeben, die für eine ausgewählte Gruppe von Betatestern freigegeben wird. Die Einführung des Lily-Betaprogramms und der ersten Build der Lily-App stellt einen bedeutsamen Meilenstein bei den laufenden Bestrebungen von NextGen dar, die Art und Weise, wie wir Lebensmittel erfahren und damit umgehen, unter Einsatz der neusten KI-Technologie und großen Sprachmodelle („LLMs“) zu revolutionieren.
Die Lily-App soll die Lebensmittelindustrie umgestalten, indem sie Nutzern personalisierte Lebensmittelempfehlungen, eine automatisierte Planung von Mahlzeiten und eine reibungslose native Bestellfunktion für Restaurants und Lebensmittelgeschäfte bereitstellt. Durch die Nutzung des hochmodernen GPT-4, der jüngsten Version des leistungsstarken großen Sprachmodells von OpenAI, möchte NextGen eine unvergleichliche Nutzererfahrung bieten, die individuellen Geschmäckern und Vorlieben gerecht wird. Die Beta-Einführung von Lily stellt einen wesentlichen Schritt beim Vorhaben von NextGen dar, die Verbraucherfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit im Lebensmittelbereich zu verbessern. Die Nutzer werden in der Lage sein, auf eine breite Palette an Merkmalen zuzugreifen, einschließlich:
NextGen setzt sich dafür ein, die Grenzen der Innovation zu verschieben und hochmoderne Lösungen anzubieten, welche die Art und Weise, wie wir Menschen mit Lebensmitteln umgehen, verbessern. Das Unternehmen ist fest davon überzeugt, dass die Lily-App neue Branchenmaßstäbe hinsichtlich Verbraucherfreundlichkeit, Personalisierung und Effizienz im Lebensmittelbereich setzen wird. Die Betatestphase ist ein entscheidender Aspekt im Entwicklungsprozess von NextGen, da sie es dem Unternehmen ermöglicht, wertvolles Feedback und wichtige Einsichten von den Nutzern zu sammeln, um die weitere Feinabstimmung der App vor ihrer offiziellen Veröffentlichung vorzunehmen. Das von den Betatestern erhaltene Feedback wird dazu genutzt, die Leistung der App zu optimieren und eine reibungslose Nutzererfahrung für das breitere Publikum zu gewährleisten. „Es ist uns eine Freude, die Betaversion unserer Lily-App vorzustellen. Da KI-gesteuerte Lösungen eine Spitzenposition bei den aktuellen Innovationsbestrebungen einnehmen, sind wir davon überzeugt, dass Lily die Art und Weise, wie Menschen Lebensmittel bestellen und im Alltag damit umgehen, neu definieren könnte. Wir sind höchst gespannt auf das wertvolle Feedback von unseren Betatestern, um Lily vor ihrer offiziellen Veröffentlichung weiter zu verfeinern.“ – Paul Rivas, CEO von NextGen Food Robotics Corp. Dieser strategische Schritt zielt darauf ab, potenzielle Programmfehler und Mängel innerhalb des Produkts zu entdecken und zu beheben, bevor das Unternehmen in diesem Herbst die offizielle Veröffentlichung in den Apple- und Android-App-Stores durchführt.
Über NextGen Food Robotics NextGen Food Robotics ist ein automatisierter roboterassistierter Co-Packer und Hersteller, der Technologie einsetzt, um seine Prozesse zur Lebensmittelherstellung zu modernisieren. Darüber hinaus entwickelt NextGen die „Lily-App“, bei der es sich um eine KI-gesteuerte Lebensmittel-App handelt. Für Investorenanfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Paul Rivas, Chief Executive Officer privas@nextgenai.ca Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der einschlägigen Wertpapiergesetze. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt, können als zukunftsgerichtete Aussagen gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig durch Begriffe wie „könnte“, „sollte“, „voraussehen“, „werden“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“ und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet, die zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich machen sollen. Insbesondere beinhaltet diese Pressemitteilung unter anderem zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die beabsichtigte Nutzung der Erlöse aus dem Angebot. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß ungewiss und die tatsächliche Leistung kann durch eine Reihe wesentlicher Faktoren, Annahmen und Erwartungen beeinflusst werden, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sich die bei der Erstellung zukunftsgerichteter Aussagen zugrunde gelegten Annahmen als unrichtig erweisen können. Ereignisse oder Umstände können dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse infolge zahlreicher bekannter und unbekannter Risiken und anderer Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, wesentlich von den Voraussagen abweichen. Die Leser werden des Weiteren darauf hingewiesen, dass sie sich nicht über Gebühr auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten, da derartige Informationen sich, obwohl sie zum Zeitpunkt der Erstellung von der betreffenden Geschäftsleitung als angemessen erachtet wurden, als unrichtig herausstellen können und die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen können. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden gemäß dem aktuellen Stand zum Datum der Veröffentlichung vorgenommen und werden durch den voranstehenden Hinweis ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung getätigte zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder sonstiger Faktoren öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. Weder die NEO Exchange noch deren Aufsichtsbehörde (wie dieser Begriff in den Richtlinien der NEO Exchange definiert wird) übernehmen eine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
26.07.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.