Hamburg, 4. April 2023. Der Vorstand der Nordex SE (“Nordex” oder die “Gesellschaft”, ISIN DE000A0D6554) hat heute mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige und unbesicherte grüne Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von etwa 350 Millionen Euro und einem Nennbetrag von jeweils 100.000 Euro fällig zum 14. April 2030 (die „Wandelanleihen“) zu begeben. Die Wandelanleihen können in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien der Nordex (die „Aktien“) gewandelt werden. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre werden im Rahmen der Platzierung ausgeschlossen. Zur weiteren Unterstützung des sich verbessernden Ausblicks der Gesellschaft wird das von der Ankeraktionärin der Gesellschaft im Jahr 2022 gewährte Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital der Nordex umgewandelt, so wie von der außerordentlichen Hauptversammlung 2023 beschlossen. Die Wandelanleihen werden zusammen mit der Umwandlung des Gesellschafterdarlehens die Liquiditätsposition von Nordex weiter erhöhen, die Kapitalstruktur stärken und Finanzierungskosten optimieren. Der Nettoemissionserlös der Wandelanleihen wird gemäß Nordex’ Green Bond Framework vom 30. März 2023 (siehe unten für weitere Details) zur Finanzierung von qualifizierten grünen Projekten verwendet. Zahlungen auf die Wandelanleihen werden von folgenden Konzerngesellschaften der Nordex-Gruppe verbürgt: Nordex Energy SE & Co. KG, Nordex Energy Spain S.A.U., Nordex Energy Brasil LTDA., Nordex Energji A. Ş und Nordex Blade Spain S.A.U. Die Wandelanleihen werden zu 100% ihres Gesamtnennbetrags ausgegeben und zurückgezahlt, sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgekauft oder eingezogen wurden. Die Wandelanleihen werden mit einem Kupon zwischen 3,75% und 4,25% per annum, der halbjährlich zahlbar ist und einer anfänglichen Wandlungsprämie von 30% bis 35% über dem Referenzaktienkurs angeboten, welcher dem Platzierungspreis einer Aktie entspricht, wie er im gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien (wie nachstehend erläutert) erzielt werden wird. Die endgültigen Bedingungen der Wandelanleihen werden im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) und der gleichzeitigen Platzierung bestehender Aktien (siehe unten für weitere Details) ermittelt, die unmittelbar beginnt. Die Begebung der Wandelanleihen durch Nordex wird am oder um den 14. April 2023 erwartet, die Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich zeitnah im Anschluss erfolgen. Die Gesellschaft wird berechtigt sein, die Wandelanleihen zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Mai 2028, zurückzukaufen, wenn der Kurs der Aktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) wenn höchstens 20% des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Wandelanleihen noch ausstehen. Inhaber der Wandelanleihen sind berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelanleihen zum Nennbetrag (zuzüglich aufgelaufener, aber noch nicht gezahlter Zinsen) zum 14. April 2028 zu verlangen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen oder der Zustimmung durch die Joint Global Coordinators, haben sich Nordex und Acciona S.A. für mindestens 90 Tage nach der Lieferung der Wandelanleihen verpflichtet, keine Aktien und keine Wertpapiere anzubieten, die im Wesentlichen den Wandelanleihen ähneln. Gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien Nordex wurde von den Joint Global Coordinators informiert, dass diese eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien (das “Gleichzeitige Angebot bestehender Aktien”) für Investoren der Wandelanleihen beabsichtigen, die solche Aktien im Rahmen von Leerverkäufen verkaufen möchten, um das Marktrisiko eines Investments in die Wandelanleihen abzusichern. Der Platzierungspreis wird ebenfalls im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Nordex werden keine Erlöse aus dem Gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien zufließen. Green Financing Framework Die Wandelanleihen werden unter Nordex’ „Green Financing Framework“ (das „Framework“) begeben, das nach Vorgaben der ICMA 2022 Green Bond Principles, LMA Green Loan Principles 2023 und dem erwarteten EU Green Bond Standard entwickelt wurde, und werden Nordex’ Wachstumsstrategie im Bereich der erneuerbaren Windenergie unterstützen. Der Nettoemissionserlös aus der Begebung der Wandelanleihen wird zur Finanzierung von nach dem Framework qualifizierten grünen Projekten verwendet: - Erzeugung von Elektrizität aus Windkraft
- Installation, Wartung und Instandhaltung von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien
Moody’s Investors Service hat eine Second Party Opinion (SPO) zu Nordex’ Green Financing Framework abgegeben und attestiert dem Framework Best Practice Übereinstimmung. Für weitere Informationen: Head of Investor Relations Felix Zander Telefon: +49 152 0902 4029 E-Mail: fzander@nordex-online.com Nordex SE Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg Fax: +49 (40) 30030 1333 WICHTIGER HINWEIS NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Wandelanleihen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelanleihen nicht erstellt. Die Wandelanleihen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Wandelanleihen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Wandelanleihen erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der Wandelanleihen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten. Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das „Wertpapiergesetz„) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Wandelanleihen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Wandelanleihen werden gemäß Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft. Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung ausschließlich verteilt an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit professioneller Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Verordnung„), (ii) vermögende Personen gemäß Article 49 (2) der Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle diese Personen gemeinsam „Maßgebliche Personen„). Jegliche Investments oder Investmentaktivitäten auf die sich vorliegendes Dokument bezieht sind ausschließlich verfügbar für Maßgebliche Personen und richten sich ausschließlich an Maßgebliche Personen. Personen, bei denen es sich nicht um Maßgebliche Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. Informationen für Hersteller Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung wurden die Wertpapiere einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen jede Vertriebsstelle festgestellt hat, dass diese Anteile: (i) mit einem Endzielmarkt von Privatanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils wie in MiFID II definiert; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle gemäß MiFID II zugelassen sind. Jede Person, die die Wertpapiere anschließend anbietet, ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. Es wurde kein PRIIPs Key Information Document (KID) erstellt, da es dem Einzelhandel im EWR nicht zur Verfügung steht. |