PAION AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung PAION AG beruft außerordentliche Hauptversammlung zu Kapitalherabsetzungen durch Einziehung und Zusammenlegung von Aktien ein 14.12.2022 / 13:41 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) PAION AG beruft außerordentliche Hauptversammlung zu Kapitalherabsetzungen durch Einziehung und Zusammenlegung von Aktien ein Aachen, 14. Dezember 2022 – Der Vorstand des Specialty-Pharma-Unternehmens PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Ticker PA8 (Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard)) (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung zu Kapitalherabsetzungen durch Einziehung und Zusammenlegung von Aktien einzuberufen. Die Hauptversammlung soll am Mittwoch, den 25. Januar 2023, um 10:00 Uhr (MEZ) im Tivoli Aachen, Business & Event Bereich, Krefelder Straße 205, 52070 Aachen, stattfinden. Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 71.336.992,00, eingeteilt in 71.336.992 auf den Inhaber lautende Stückaktien („PAION-Aktien“), soll nach dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 herabgesetzt werden, d.h. dass jeweils zehn PAION-Aktien zu einer PAION-Aktie zusammengelegt werden. Um ein glattes Herabsetzungsverhältnis zu erreichen, sollen zunächst zwei von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellte PAION-Aktien eingezogen und dadurch das Grundkapital um EUR 2,00 in vereinfachter Form herabgesetzt werden. Das nach dieser Einziehung auf EUR 71.336.990,00 herabgesetzte Grundkapital soll danach im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien auf EUR 7.133.699,00 herabgesetzt werden. Durch die Kapitalherabsetzung wird ein Börsenkurs der Gesellschaft oberhalb des anteiligen Betrags einer PAION-Aktie am Grundkapital von je EUR 1,00 angestrebt; eine Rückzahlung an die Aktionäre ist nicht beabsichtigt. Hierdurch soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, alternativ oder zusätzlich künftig auch Finanzmittel aus einer Kapitalerhöhung einzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen nicht, das genehmigte Kapital in Höhe von mehr als 50% des herabgesetzten Grundkapitals zu nutzen. PAION-Kontakt: Investor Relations Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln. 14.12.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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