PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: OLG Frankfurt lehnt Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zur 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 ab / Insolvenzantrag nunmehr erforderlich

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Rechtssache

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: OLG Frankfurt lehnt Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zur 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 ab / Insolvenzantrag nunmehr erforderlich

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28.06.2024 / 15:35 CET/CEST

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Oberlandesgericht Frankfurt lehnt Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zur 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 ab / Insolvenzantrag nunmehr erforderlich

Frankfurt am Main, 28. Juni 2024 – Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) teilt mit, dass das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main heute den Freigabeantrag der Gesellschaft zur Umsetzung der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung vom 1.Dezember bis 3. Dezember 2023 für die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) abgelehnt hat. Damit können die Beschlüsse zur Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe nicht wie von PREOS geplant umgesetzt werden.  PREOS ist vor diesem Hintergrund gehalten, bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag zu stellen.
 

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