PTA-Adhoc: BWT AG: OGH GIBT ANFECHTUNG DER VERSCHMELZUNG STATT UND UNTERSAGT DELISTING

Börsenbär und Bulle

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Mondsee (pta024/21.07.2017/18:06) – 21.07.2017. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die „Gesellschaft“) die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zugestellt, mit der dieser den von Aktionären der Gesellschaft erhobenen Klagen auf Aufhebung bzw. Nichtigerklärung des in der 25. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25.8.2015 gefassten Beschlusses auf Verschmelzung der Gesellschaft mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft BWT Holding AG und – damit verbunden – Delisting der Gesellschaft im Ergebnis statt gab. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Verschmelzung, mit deren Eintragung im Firmenbuch es zu einem Delisting der BWT Aktiengesellschaft gekommen wäre, ist daher unwirksam. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

(Ende)

Aussender: BWT AG

Adresse: Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee

Land: Österreich

Ansprechpartner: Gerhard Speigner

Tel.: +43 6232 5011-1112

E-Mail: gerhard.speigner@bwt-group.com

Website: www.bwt-group.com

ISIN(s): AT0000737705 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170721024 ]

AnlegerPlus