Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (pta042/03.11.2021/22:00) – 03.11.2021.
Antrag des Mehrheitsaktionärs auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Ausschüttung von Sonderdividenden über in Summe EUR 5,00 je ausgegebener Aktie, die in zwei Tranchen von je EUR 2,50 pro Aktie im Dezember 2021 und im März 2022 ausgezahlt werden sollen.
Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft erhielt am heutigen Tag einen Antrag des Mehrheitsaktionärs SOF-11 Klimt CAI S.à r.l. auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 105 Abs 3 AktG zum Zweck der Beschlussfassung über die Ausschüttung von Sonderdividenden über in Summe EUR 5,00 je ausgegebener Aktie.
Nach den Beschlussvorschlägen sollen die Ausschüttungen in zwei Tranchen erfolgen: Eine erste unbedingte Sonderausschüttung („Basiszusatzdividende“) soll in Höhe von EUR 2,50 je ausgegebener Aktie am 15.12.2021 zur Auszahlung an die Aktionäre gelangen. Eine zweite Sonderausschüttung („Superdividende“) in Höhe von ebenfalls EUR 2,50 je ausgegebener Aktie soll aufschiebend bedingt beschlossen und am 15.03.2022 zur Auszahlung an die Aktionäre gelangen. Der Anspruch auf diese Superdividende und deren Auszahlung stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot wirksam oder anwendbar ist und die Gesellschaft am Dividenden-Zahltag über die erforderliche Liquidität für die Ausschüttung der Superdividende verfügt.
Der Vorstand wird nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft einberufen.
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 (0)1532 5907 504
E-Mail: christoph.thurnberger@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
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