Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (pta006/25.06.2019/08:35) – Die Erste Group gibt bekannt, dass sie aufgrund einer höchstgerichtlichen Entscheidung vom 24. Juni 2019 in dessen Mittelpunkt die Geschäftsaktivitäten der lokalen Bausparkasse BCR BpL, einer Tochter der Erste Group-Beteiligung BCR, stand, eine Rückstellung im Ausmaß von bis zu EUR 230 Mio (vor Steuern) bildet. Im gegenständlichen Rechtsstreit ging es um die Frage ob staatliche Bausparförderungen im Einklang mit den anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen ausbezahlt wurden. Während das Ge-richt erster Instanz der Rechtsauffassung der BCR BpL in den wichtigsten Punkten folgte, hob das Höchstgericht die Entscheidung des Erstgerichts nun auf. Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Höchstgericht keine Begründung für seine Entscheidung dargelegt. Da die BCR BpL davon überzeugt ist, sowohl vor als auch nach der Umsetzung Bausparkassen-Gesetzesnovelle alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und in gutem Glauben gehandelt zu haben, wird sie vor Gericht auch weiterhin ihre eigenen sowie die Rechte ihrer Kunden verteidigen, sobald die Begründung für die Entscheidung des Höchstgerichts vor-liegt.
Trotz dieses signifikanten negativen Einmaleffekts behält die Erste Group ihren am 28. Februar 2019 für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlichten und am 3. Mai 2019 bestätigten Ausblick unverändert bei. Die Erreichung einer um immaterielle Vermögenswerte bereinigten Eigenkapitalverzinsung (ROTE) von über 11% wird dabei hauptsächlich von der bis dato starken operativen und Risikoentwicklung unterstützt.
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