Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Klagenfurt am Wörthersee (pta019/30.06.2017/14:15) – Die außerordentlichen Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) am 30. Juni 2017 hat gemäß Punkt 18.10. der Satzung der HETA idF vom 29. Juni 2016 einen Beschluss über eine vor Fälligkeit stattfindende Verteilung des Vermögens zur Befriedigung der Gläubiger gefasst. Voraussichtlich in der zweiten Juli-Hälfte 2017 werden rd. EUR 5,8 Mrd. – das sind 69,00 % der mit Vorstellungsbescheid vom 02. Mai 2017 auf 64,40 % festgelegten Quote – an die Gläubiger von berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zur Auszahlung gebracht bzw. für strittige oder ungewisse Ansprüche hinterlegt.
Weitere Informationen zur Zwischenverteilung können der von der HETA mit heutigem Tag veröffentlichten Gläubigerinformation entnommen werden, die auf der Homepage der HETA unter Investoren/Investoren-Information 2017 (
http://www.heta-asset-resolution.com/de/content/investoren-information-2017) abgerufen werden kann. Zusätzlich wurde auch eine Emailadresse verteilung@heta-asset-resolution.com eingerichtet, an welche jederzeit Anfragen im Zusammenhang mit der Zwischenverteilung adressiert werden können.
(Ende)
Aussender: HETA ASSET RESOLUTION AG
Adresse: Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Land: Österreich
Ansprechpartner: Communication Management
Tel.: +43 (0) 50209 2492
E-Mail: communication@heta-asset-resolution.com
Website: www.heta-asset-resolution.com
ISIN(s): XS0272401356 (Anleihe), XS0281875483 (Anleihe), XS0289201484 (Anleihe), XS0292051835 (Anleihe), XS0293593421 (Anleihe)
Börsen: Geregelter Freiverkehr in Wien
Weitere Handelsplätze: Börse Luxemburg; Dritter Markt der Wiener Börse (angegebene ISINs sind die größten Emissionen des Emittenten nach Volumen)