Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hamburg (pta030/13.10.2017/15:10) – Die Tochtergesellschaft der Maier+Partner AG, die LBW Venture Capital AG, hat die Mitteilung erhalten, dass sie die Anfechtungsklage des ehemaligen Vorstands Roppelt u.a. wegen Abberufung als Vorstand ebendieser Gesellschaft aus dem Jahre 2014 vor dem Bundesgerichtshof letztinstanzlich gewonnen hat.
Der BGH hat nun die Revisionsbegründung des Klägers zurückgewiesen, nachdem dieser zuvor bereits am Landgericht Leipzig und Oberlandesgericht Dresden unterlegen war. Die Verfahrenskosten sind durch den Kläger vollumfänglich zu tragen.
Die damalige Abberufung des Vorstands bei der LBW Venture Capital AG stand in Verbindung mit nicht ordnungsgemäßer Buchführung und unberechtigten Abverfügungen in sechsstelliger Höhe des Vorstands an sich und nahestehende Gesellschaften, ohne dass hierbei die vertragliche Mitwirkung der Maier+Partner AG beachtet worden wäre. Hinzu kommt ein Beteiligungsverkauf zu Konditionen, die unter Marktbedingungen gelegen haben könnten. Die Maier+Partner AG macht auf diese Weise erlittene Schäden in einem weiteren Verfahren gegen das frühere Organ geltend. In diesem Verfahren ist durch das Gericht ein erster Termin im Rahmen der Hauptverhandlung für Mitte November 2017 anberaumt.
(Ende)
Aussender: Maier und Partner AG
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Land: Deutschland
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Tel.: +49 40 60761830
E-Mail: vorstand@maier-und-partner.de
Website: www.maier-und-partner.de
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