Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (pta020/24.01.2020/20:00) – Die außerordentliche Hauptversammlung der NET New Energy Technologies AG (die „Gesellschaft“) vom 10. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. Mai 2024 das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000,– durch Ausgabe von bis zu 2,000.000 Stück neue, auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand wurde auch berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 171 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Der Vorstand hat nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 4,026.442,00 um bis zu EUR 50.000,00 auf bis zu EUR 4,076.442,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zu einem Bezugspreis von EUR 2,– (Euro zwei) pro Aktie, mit Stimmrecht und mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs 2019 (beginnend mit 1. Januar 2019), zu erhöhen. Der anteilige Wert der Aktien am Grundkapital beträgt EUR 1 (Ausgabebetrag), sodass der verbleibende Bezugspreis in Höhe von EUR 1 als Agio zu entrichten ist. Der Vorstand hat beschlossen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Vorstand hat einen Bericht im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG erstellt und auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Hinweisbekanntmachung in Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG wurde in der Wiener Zeitung am 9. Jänner 2020 veröffentlicht.
Nach Ende der Auflagefrist gem. § 171 Abs 1 AktG hat der Vorstand um die Zustimmung des Aufsichtsrates ersucht. Der Aufsichtsrat hat am 24.01.2020 den Beschluss des Vorstandes vom 8.1.2020, mit dem die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 sowie der Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre beschlossen wurde, genehmigt.
Der Vorstand wird zeitnah die Kapitalerhöhung durchführen und dabei im Wege der prospektfreien Privatplatzierung vorgehen. Der Vorstand hat festgelegt, nur solche Zeichnungen anzunehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine prospektfreie Privatplatzierung erfüllen.
Wien, am 24. Jänner 2020
Der Vorstand
(Ende)
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