Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta034/22.12.2020/18:45) – Wie die Gesellschaft heute erfahren hat, beabsichtigt das Insolvenzgericht, das Insolvenzverfahren zum 31. Dezember 2020 aufzuheben. Damit erhält die Gesellschaft wieder die Verfügungsbefugnis über ihre Vermögensgegenstände. Da der Insolvenzplan vom 18. Juli 2019 nicht die Fortsetzung der Gesellschaft verfügte, ist die Gesellschaft weiter nach § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst. Nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2020 wird die Gesellschaft eine Hauptversammlung einberufen. Auf dieser werden die Aktionäre gemäß § 274 AktG über die Fortsetzung der Gesellschaft abstimmen.
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