Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta032/15.06.2020/20:25) – Die Gesellschaft hat heute erfahren, dass das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. Juni 2020 die von dem Insolvenzgläubiger und vormaligen Vorstand der Gesellschaft, Michael Reza Pacha, gegen die Bestätigung des Insolvenzplans eingelegte sofortige Beschwerde zurückgewiesen hat.
Im vergangenen Jahr hat der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Fabio Algari, einen Insolvenzplan vorgelegt. Er soll eine Beendigung des Insolvenzverfahrens und eine Fortführung der Gesellschaft ermöglichen.
Der Plan sieht vor, dass die Mali National Gold S.A., Bamako/Mali, von dem Insolvenzverwalter Rechte auf Goldlieferungen von der Faboula Gold S.A. (vorher Wassoul’Or S.A.), Bamako/Mali, über 11.377 Unzen zu einem Preis von EUR 10.500.000,00 kauft. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen worden unter der Bedingung der Umsetzung des Insolvenzplans; der Kaufpreis ist bereits auf Anderkonten eingezahlt. Aus dem gezahlten Betrag sollen die Verfahrenskosten, die Kosten für die Erstellung und Prüfung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse und die weiteren für 2019 erwarteten Ausgaben beglichen sowie EUR 3,45-3,5 Mio. zur quotalen Begleichung der Insolvenzforderungen zur Verfügung gestellt werden. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sieht der Insolvenzplan nicht vor.
Die Gläubigerversammlung hat den Insolvenzplan angenommen, das Amtsgericht Frankfurt am Main ihn am 23. August 2019 bestätigt. Gegen die Bestätigung hat Herr Michael Reza Pacha sofortige Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Beschwerde mit Beschluss vom 10. Juni 2020 zurückgewiesen; eine weitere, sog. Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen worden. Der Bestätigungsbeschluss ist damit rechtskräftig. Nunmehr erwartet die Gesellschaft die gerichtliche Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Um die Gesellschaft anschließend fortführen zu können, wird die Hauptversammlung einen Fortsetzungsbeschluss fassen müssen.
(Ende)
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