Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta031/08.07.2020/16:10) – Wie die Gesellschaft heute erfuhr, hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-33 O 193/18) am 2. Juli 2020 den ehemaligen Alleinvorstand der Gesellschaft, Herrn Michael Reza Pacha, verurteilt, an den Insolvenzverwalter der Gesellschaft EUR 927.932,24 zzgl. Zinsen zu zahlen. Herr Pacha kann im Gegenzug die Abtretung möglicher Forderungen der Insolvenzmasse gegen verschiedene Zahlungsempfänger in Höhe von EUR 41.292,77 verlangen und hat, soweit er Zahlung leistet, eine entsprechende Insolvenzforderung.
Die Forderung gegen Herrn Pacha wird auf §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 Aktiengesetz gestützt. Wird eine Gesellschaft zahlungsunfähig, muss der Vorstand Insolvenz anmelden. Tut er dies nicht, sondern leistet weiter Zahlungen an Gläubiger der Gesellschaft, so reduziert er die Insolvenzmasse und der Vorstand muss dies ausgleichen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass dies hier der Fall war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Ende)
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