Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hörsching (pta042/25.11.2021/15:25) – .
Der Konzernabschluss zum 31.12.2019 sowie der Halbjahresabschluss zum 30.6.2020 der POLYTEC Holding AG sind von der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 RL-KG (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen worden. Im Rahmen dieser Prüfung hat der Prüfsenat der OePR eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Verstoß gegen anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften:
Der für die CGU Carstyling vorgenommene Impairment Test beruht auf Cashflow-Prognosen, die nicht auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen gemäß IAS 36.33(a) aufbauen, die die beste vom Management vorgenommene Einschätzung der ökonomischen Rahmenbedingungen repräsentiert. Ferner hat das Management nicht gemäß IAS 36.34 sichergestellt, dass die Annahmen, auf denen die Cashflow-Prognosen beruhen, mit den effektiven Ergebnissen der Vergangenheit übereinstimmen. Weiters widerspricht die Annahme einer kontinuierlichen Steigerung der Ergebnisse (wie sie in der Mittelfristplanung für die Annahmen des Terminal Value getroffen wurden) den Anforderungen gemäß IAS 36.37 nicht, wonach zu erwarten ist, dass der Wettbewerb zu einem Druck auf die Ergebnismargen führen wird. Daher konnte die Werthaltigkeit nahezu des gesamten Firmenwerts für die CGU Carstyling in Höhe von TEUR 12.643 zum 31.12.2019 nicht nachgewiesen werden. Damit sind das Ergebnis und das Eigenkapital zum 31.12.2019 sowie das Eigenkapital zum 30.06.2020 zu hoch ausgewiesen worden.
(Ende)
Aussender: POLYTEC HOLDING AG
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