PTA-Adhoc: Rosenbauer International AG: Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Börsenbär und Bulle

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Leonding (pta021/24.05.2019/10:40) – Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 3 Abs 1 VeröffentlichungsV

In der ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG, Leonding, wurde am 23. Mai 2019 zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

a) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 23. Mai 2019, sohin bis zum 22. November 2021, sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 % unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Rosenbauer International AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 23. Mai 2019 gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.

d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Leonding, im Mai 2019

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Rosenbauer International AG

Adresse: Paschinger Straße 90, 4060 Leonding

Land: Österreich

Ansprechpartner: Mag. Tiemon Kiesenhofer, MBA

Tel.: +43 732 6794-568

E-Mail: tiemon.kiesenhofer@rosenbauer.com

Website: www.rosenbauer.com

ISIN(s): AT0000922554 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin, Tradegate

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190524021 ]

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