PTA-Adhoc: S&O Agrar AG: Kapitalerhöhung 2019/I erfolgreich durchgeführt; Zahlungsaufforderung für Bußgeldbescheid aus 2015 von BaFin erhalten

Börsenbär und Bulle

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Leipzig (pta021/13.09.2019/12:30) – Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens der S&O Agrar AG am 14. Juni 2019, wurde nun die im Insolvenzplan vorgesehene Kapitalerhöhung 2019/I um 133.400 EUR durch Ausgabe von 113.400 Aktien, erfolgreich durchgeführt. Der S&O Agrar AG sind damit 113.400 EUR liquide Mittel zugeflossen.

Die Eintragung der Kapitalerhöhung und der ebenfalls im Insolvenzplan vorgesehenen Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste um 3.742.200,00 EUR auf 37.800,00 EUR ins Handelsregister wird umgehend angemeldet. Nach Eintragung der Kapitalherabsetzung sowie der Kapitalerhöhung 2019/I beträgt das Eigenkapital 151.200 EUR.

Nach erfolgter Eintragung wird die im Insolvenzplan vorgesehene zweite Barkapitalerhöhung 2019/II über 1.086.600 EUR umgehend umgesetzt werden.

Der als Beteiligungsgesellschaft fortzuführenden S&O Agrar AG werden erwartungsgemäß durch die Kapitalerhöhungen liquide Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.000,00 EUR zufließen, was ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft ermöglichen soll.

Allerdings werden die Zukunftsaussichten der S&O Agrar AG kurz nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eingetrübt durch die Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche mit Schreiben vom 9. September 2019, eingegangen am 12. September 2019, Bußgelder in Höhe von 118.000 EUR aus Zeiten vor der Insolvenz der S&O Agrar AG, nämlich aus 2015, geltend macht. Damit würden mehr als die kompletten liquiden Mittel aus der soeben durchgeführten Kapitalerhöhung, welche zur Zukunftsausrichtung der S&O Agrar AG dienen sollte aufgezehrt, wegen verspäteter Kapitalmarkinformation und Veröffentlichung bezüglich der Halbjahresabschlüsse 2011 bis 2013. Der Vorstand wird bemüht sein mit der BaFin hier eine Einigung zu finden, welche für die S&O Agrar AG angemessen und tragbar ist. Er hält die Geltendmachung eines Bußgeldes in Höhe von 118.000 EUR, was 100% der liquiden Mittel sowie rund 78% des Grundkapitals der S&O Agrar AG nach Durchführung der Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung 2019/I entspricht, zum jetzigen Zeitpunkt für nicht angemessen.

(Ende)

Aussender: S&O Agrar AG

Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 1, 69120 Heidelberg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Hansjoerg Plaggemars

E-Mail: info@soagrar.de

Website: www.soagrar.de

ISIN(s): DE0005236202 (Aktie)

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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190913021 ]

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