PTA-Adhoc: S IMMO AG: S IMMO beschließt Aktienrückkauf

Börsenbär und Bulle

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Wien (pta035/18.03.2020/18:30) – Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten. Das Volumen dieses Rückkaufprogrammes beläuft sich auf bis zu 2.208.266 Aktien (das entspricht rund 3 % des derzeitigen Grundkapitals). Derzeit hält die Gesellschaft bereits 715.424 Stück eigene Aktien (rund 0,97 % des derzeitigen Grundkapitals). Das Programm beginnt am 24.03.2020 und endet (voraussichtlich) am 30.09.2020.

Der Kaufpreis darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen und maximal EUR 17,00 betragen. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.

Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 werden nachstehende Angaben veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 03.05.2018.

2. Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 07.05.2018 gemäß § 82 Abs 9 BörseG in der damals geltenden Fassung (heute: § 119 Abs 9 BörseG 2018 idgF).

3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 24.03.2020 und endet spätestens am 30.09.2020.

4. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).

5. Die S IMMO AG beabsichtigt, bis zu 2.208.266 Stückaktien, das entspricht rund 3 % des Grundkapitals, zurückzukaufen.

6. Höchster Gegenwert je Stückaktie: kumulativ

(i) 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse

(ii) EUR 17,00

Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00

7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und dient jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.

8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der Aktien der S IMMO AG.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die S IMMO AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des Rückkaufprogramms) durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter
https://www.simmoag.at/investor-relations/s-immo-aktie/aktienrueckkauf/ erfüllen.

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.

(Ende)

Aussender: S IMMO AG

Adresse: Friedrichstraße 10, 1010 Wien

Land: Österreich

Ansprechpartner: Elisabeth Wagerer

Tel.: +43 1 22795-1120

E-Mail: elisabeth.wagerer@simmoag.at

Website: www.simmoag.at

ISIN(s): AT0000652250 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200318035 ]

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