Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Dornbirn (pta019/14.02.2020/13:30) – Bezugnehmend auf die Mitteilung vom 10. Jänner 2020 gibt die Zumtobel Group AG bekannt, dass die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) im Verfahren vor dem Landesgericht Feldkirch – betreffend der Bestellung eines anderen als den durch die Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers – aufgrund der im Zuge des Gerichtsverfahrens erlangten Erkenntnisse und nach Erörterung mit dem Gericht, keine Notwendigkeit mehr sieht, das eingeleitete Abberufungsverfahren fortzusetzen. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat den Antrag auf Abberufung des Abschlussprüfers daher zurückgezogen und bestätigt, dass die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Zumtobel Group AG zum 30. April 2020 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich zulässig ist.
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Aussender: Zumtobel Group AG
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Land: Österreich
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