Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052
Linz (pta014/30.12.2019/13:45) – Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Die S&T AG hat das am 22. Juli 2019 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm („Aktienrückkaufprogramm II 2019“) am 27. Dezember 2019 abgeschlossen.
Insgesamt hat die S&T AG 788.245 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EURO 18,5822 zurückgekauft. Dies entspricht 1,193% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EURO 14.647.351,95.
Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch eine von der S&T AG beauftragten Bank, ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die S&T AG plant, die zurück gekauften Aktien für zukünftige Akquisitionen und zur Bedienung der Aktienoptionsprogramme einzusetzen.
Informationen zu dem Aktienrückkauf und zu den einzelnen Transaktionen sind auf der Investor Relations Webseite der S&T AG unter
https://ir.snt.at/Aktienrueckkaufprogramm_II_2019.de.html abrufbar.
Linz, 30. Dezember 2019
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: S&T AG
Adresse: Industriezeile 35, 4021 Linz
Land: Österreich
Ansprechpartner: Alexandra Habekost, Head of Investor Relations
Tel.: +49 (0) 821 4086 114
E-Mail: alexandra.habekost@snt.at
Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt