PTA-HV: KTM Industries AG: Einladung zur außerordentliche Hauptversammlung

Börsenbär und Bulle

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wels (pta029/12.09.2019/16:00) – KTM Industries AG

FN 78112 x

mit dem Sitz in Wels

ISIN: AT0000KTMI02

Einladung

zu der am Freitag, 04. Oktober 2019 um 11:00 Uhr

in der KTM Motohall, KTM Platz 1, 5230 Mattighofen, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung:

1. Beschlussfassung über die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes und die damit verbundene Änderung der Satzung in § 1 und § 2.

2.

a) Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien.

b) Beschlussfassung zur Erteilung einer Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1b AktG zu einer anderen Art der Veräußerung eigener Aktien auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre („Bezugsrechtsausschluss“).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 13. September 2019 im Internet unter
http://www.ktm-industries.com/ unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich:

* vollständiger Text dieser Einberufung

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1., 2.a und 2.b

* Satzung im Änderungsmodus,

* Bericht des Vorstandes zur Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Andienungsrechtes der Aktionäre beim Rückerwerb eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Kaufrechtes (Ausschluss des Bezugsrechtes) bei Veräußerung eigener Aktien (§§ 65 Abs.1b iVm § 170 Abs.2 iVm § 153 Abs.4 AktG)

* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
15. September 2019 der Gesellschaft an der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, zH Frau Mag. Michaela Friepeß zugeht. Da der 14. und 15. September 2019 keine Werktage sind und daher an diesen Tagen mangels Besetzung der Verwaltung der Gesellschaft schriftliche Aktionärsverlangen in körperlicher Form nicht entgegengenommen werden können, kann das Aktionärsverlangen auch per SWIFT, per Telefax oder per Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 4 Abs.1 SVG) an die unten für die Übermittlung der Depotbestätigungen angeführten Adressen erfolgen.

Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
25. September 2019 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an KTM Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an KTM Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG als auch Informationen über den Datenschutz sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.ktm-industries.com/ unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Dienstag, dem
24. September 2019, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
01. Oktober 2019 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76

Per Post oder Boten: KTM Industries AG, zH. Frau Mag. Michaela Friepeß Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich

oder

per E-Mail: anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000KTMI02 im Text angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen

Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des Aktionärs,

* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
24. September 2019, 24:00 Uhr, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76

Per Post: KTM Industries AG, zH. Frau Mag. Michaela Friepeß, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich

per E-Mail: anmeldung.ktmindustries@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000KTMI02 im Text angeben

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
03. Oktober 2019 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ktmindustries.com unter Investor Relations / Hauptversammlung abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ktm-industries.com im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 22.538.674,00 in 22.538.674 auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.538.674 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung.

Wels, im September 2019

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: KTM Industries AG

Adresse: Edisonstraße 1, 4600 Wels

Land: Österreich

Ansprechpartner: Mag. Michaela Friepeß

Tel.: +43 7242 69402

E-Mail: ir@ktm-industries.com

Website: www.ktm-industries.com

ISIN(s): AT0000500913 (Anleihe), AT0000A0WQ66 (Anleihe), AT0000A1MBL8 (Anleihe), AT0000KTMI02 (Aktie)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190912029 ]

AnlegerPlus