PTA-HV: PORR AG: Einberufung der Hauptversammlung

Börsenbär und Bulle

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta008/25.04.2017/07:30) – PORR AG

FN 34853 f

Stammaktien ISIN AT0000609607

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

137. ordentlichen Hauptversammlung der PORR AG

am Dienstag, dem 23. Mai 2017, um 10 Uhr (MEZ),

in 1120 Wien, Am Euro-Platz 2, EURO-PLAZA, Gebäude G.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich:

– Jahresabschluss mit Lagebericht,

– Corporate-Governance-Bericht,

– Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen,

– Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

– Vorschlag für die Gewinnverwendung,

– Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2016;

– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,

– Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

– Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

– vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG DURCH AKTIONÄRE

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 2. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN ZU DER TAGESORDNUNG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)50626 99 99 72 oder per Post an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per E-Mail an office.km@porr.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

AUSKUNFTSRECHT

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per Telefax an +43(0)50626 99 99 72 übermittelt werden.

ANTRÄGE IN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.porr-group.com/hv zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. Mai 2017, 24 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten

PORR AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur

anmeldung.porr@hauptversammlung.at

Per SWIFT

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000609607 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 16 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax:

+43 (0) 1 8900 500-64

Per E-Mail

anmeldung.porr@hauptversammlung.at

(Dabei können die Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

– Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),

– Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

– Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000609607,

– Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

– Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 13. Mai 2017 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post:

HV-Veranstaltungsservice GmbH

Kennwort: PORR HV

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Österreich

Per Telefax:

+43 (0)1 8900 500-64

Per E-Mail:

anmeldung.porr@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich:

bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 22. Mai 2017 bis 16 Uhr (MEZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv ein spezielles Formular für die Erteilung bzw. den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43(0)18763343-30, Telefax +43(0)18763343-39 oder per E-Mail an michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 29.095.000,00 zerlegt in 29.095.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung mittelbar und unmittelbar 216.495 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 28.878.505 Stück.

Wir ersuchen Sie bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu halten.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr (MEZ).

Wien, im April 2017

Der Vorstand der PORR AG

(Ende)

Aussender: PORR AG

Adresse: Absberggasse 47, 1100 Wien

Land: Österreich

Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen

Tel.: +43 50626-1199

E-Mail: rolf.petersen@porr.at

Website: www.porr-group.com

ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000A19Y28 (Anleihe), AT0000A19Y36 (Anleihe), DE000A1HSNV2 (Anleihe), XS1555774014 (Anleihe)

Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Basic Board in Frankfurt

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170425008 ]

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