Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta040/05.04.2018/12:40) –
S IMMO AG
Wien, FN 58358 x
ISIN AT0000652250
Einladung zur 29. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, um 10:30 Uhr,
im Vienna Marriott Hotel in 1010 Wien, Parkring 12a
stattfindenden 29. ordentlichen Hauptversammlung der
S IMMO AG mit dem Sitz in Wien, FN 58358 x, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht zum 31. Dezember 2017, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
5. Beschlussfassung über Vergütungen an den Aufsichtsrat.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu EUR 48.628.711,07 auf bis zu EUR 291.772.280,97 durch Ausgabe von bis zu 13.383.435 auf Inhaber lautende Stückaktien gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugs¬rechts und die entsprechende Satzungsänderung.
9. Beschlussfassung über
a) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 AktG, binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 13.383.435 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 48.628.711,07 verbunden ist, in einer oder mehreren Tranchen, auch verbunden mit einer Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, gegen Barwerte auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren festzusetzen, sowie über
b) den Widerruf der in der Hauptversammlung vom 1. Juni 2012 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals unter gleichzeitiger Ersetzung durch die neuerliche bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 48.628.711,07 durch Ausgabe von bis zu 13.383.435 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs 7.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 13
11. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs. 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Aktien und Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das allgemeine Andienungsrecht und das Bezugsrecht bzw. die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen sowie zur Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen unter Widerruf der derzeit bestehenden entsprechenden Ermächtigungen.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 12. April 2018, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) veröffentlicht und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
* Einberufung
* Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
* Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 mit Lagebericht
* Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 mit Konzernlagebericht
* Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
* Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2017
* Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG
* Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017
* gesonderter nichtfinanzieller Bericht
* Erklärungen und Lebensläufe der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG
* Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem genehmigten Kapital)
* Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
* Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Ausschlusses des allgemeinen Andienungsrechtes, des Bezugsrechts und der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu Punkt 11 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstandes zum Aktienrückerwerb sowie zur Veräußerung)
* Satzungsgegenüberstellung
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter
* gemachten Stimmrechtsvertreter
C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 12. April 2018, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. April 2018,
* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
* per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein, oder
* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (1) 22795 91125
zugehen.
Bei einem Vorschlag zur Wahl von einer oder mehreren Personen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) tritt/treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung(en) der vorgeschlagenen Person(en) gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die vorgeschlagene(n) Person(en) hat/haben darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Angaben gemäß § 110 Abs. 2 S. 2 AktG:
Zu TOP 7 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen Erstattung von entsprechenden Wahlvorschlägen durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Gemäß § 8 Abs (1) der Satzung der S IMMO AG besteht der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Zum Ende der 28. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Juni 2017 bestand der Aufsichtsrat aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus sieben von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern, und zwar einer Frau und sechs Männern, wodurch derzeit das Mindestanteils-gebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG nicht erfüllt wird.
Herr Dr. Ralf Zeitlberger hat sein Mandat als Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ende der kommenden 29. ordentlichen Hauptversammlung zurückgelegt.
In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2018 sind zwei Mitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von acht Mitgliedern wieder zu erreichen.
Sollte es zu Tagesordnungspunkt 7 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ zu keiner Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei der Erstattung von allfälligen Wahlvorschlägen durch Aktionäre darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags von acht Aufsichtsratsmitgliedern mindestens zwei Frauen dem Aufsichtsrat angehören.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at
* per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein oder
* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (1) 22795 91125
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 23. April 2018 (Montag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
* Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
* Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 23. April 2018 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 27. April 2018, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
* als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 85
* per E-Mail an die Adresse: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung dem E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder
* per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000652250).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
* per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 85
* per E-Mail an die Adresse: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht dem E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder
* durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV oder
* von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000652250).
Die Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 2. Mai 2018) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.simmoag.at) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (kurz „IVA“), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechts-vertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Florian Beckermann ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-0, Telefax +43 (0)1 876 33 43-39, oder e-mail florian.beckermann@iva.or.at. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
F. Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet nicht erfolgt.
G. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 243.143.569,90 und ist eingeteilt in 66.917.179 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 715.424 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 66.201.755.
Wien, im April 2018
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: S IMMO AG
Adresse: Friedrichstraße 10, 1010 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Andreas J. Feuerstein
Tel.: +43 1 22795-1125
E-Mail: andreas.feuerstein@simmoag.at
Website: www.simmoag.at
ISIN(s): AT0000652250 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien