Ergebnisse Hauptversammlung
Wien (pta041/19.05.2017/15:25) –
Abstimmungsegebnisse der 148. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG am 19. Mai 2017 im Austria Center Vienna
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, aus dem Bilanzgewinn von EUR 32.345.528,13 auf das Grundkapital von EUR 117.526.764,– eine Dividende in Höhe von EUR 0,27 je Aktie, das sind EUR 31.732.226,28 abzüglich eines anteiligen Betrags für eigene Anteile von EUR 153.978,03, somit EUR 31.578.248,25, auszuschütten und den Restgewinn von EUR 767.279,88 auf neue Rechnung vorzutragen.
Ja-Stimmen: 57.989.146
Nein-Stimmen: 56.562
Stimmenthaltungen: 0
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 58.045.708
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,39 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 58.045.708
TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, dass den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum erteilt werde.
Ja-Stimmen: 57.912.666
Nein-Stimmen: 42
Stimmenthaltungen: 0
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 57.912.708
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,28 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 57.912.708
TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, dass den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum erteilt werde.
Ja-Stimmen: 57.860.549
Nein-Stimmen: 29.661
Stimmenthaltungen: 0
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 57.890.210
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,26 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 57.890.210
TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung möge beschließen, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Ja-Stimmen: 58.045.626
Nein-Stimmen: 10
Stimmenthaltungen: 62
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 58.045.636
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,39 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 58.045.636
TOP 6: Wahlen in den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, beide freiwerdenden Mandate zu besetzen. Dazu schlägt der Aufsichtsrat folgende Personen zur Wahl vor:
a) Herrn Peter JOHNSON (Wiederwahl)
Ja-Stimmen: 57.849.943
Nein-Stimmen: 195.755
Stimmenthaltungen: 0
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 58.045.698
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,39 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 58.045.698
b) Herrn David Charles DAVIES (Neuwahl)
Ja-Stimmen: 58.008.657
Nein-Stimmen: 37.041
Stimmenthaltungen: 0
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 58.045.698
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,39 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 58.045.698
TOP 7: Mitarbeiterbeteiligung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, den Vorstand der Wienerberger AG gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu ermächtigen, eigene Aktien im Ausmaß von 2 % des Grundkapitals
(i.) zum Zweck der direkten, unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung dieser Aktien an Mitarbeiter im Wienerberger-Konzern und/oder
(ii.) zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung dieser Aktien an einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds nach in- oder ausländischem Recht, insbesondere an einen solchen, der ausschließlich Aktien der Wienerberger AG hält und dessen Anteilseigner Mitarbeiter im Wienerberger-Konzern sind und/oder
(iii.) zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung dieser Aktien an eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung, deren Begünstigte Mitarbeiter im Wienerberger-Konzern sind, zu erwerben.
Die auf Grundlage dieses Beschlusses erworbenen Aktien dürfen um nicht weniger als EUR 1,– und nicht um mehr als zum Zweifachen des Börsenkurses vom 19. Mai 2017 pro Aktie erworben werden.
Ja-Stimmen: 33.174.565
Nein-Stimmen: 24.514.368
Stimmenthaltungen: 356.765
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 57.688.933
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,09 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 57.688.933
TOP 8: Satzungsänderungen
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, die Satzung der Wienerberger AG wie folgt zu ändern:
§ 18 Abs 1 (neu) soll lauten:
„(1) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung auszuüben sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Bei depotverwahrten Aktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, wobei eine Übermittlung der Depotbestätigung per Telefax oder E-Mail für den Nachweis genügt. Bei nicht depotverwahrten Aktien ist der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch die schriftliche Bestätigung eines öffentlichen Notars zu erbringen. Die jeweilige Bestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung genannten Anschrift zugehen, sofern nicht in der Einberufung ein späterer Zeitpunkt festgesetzt wird.“
Ja-Stimmen: 58.045.676
Nein-Stimmen: 22
Stimmenthaltungen: 0
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 58.045.698
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,39 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 58.045.698
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge beschließen, die Satzung der Wienerberger AG wie folgt zu ändern:
§ 24 Abs 2 (neu) soll lauten:
„(2) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Wahl des Abschlussprüfers und in den im Gesetz vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses (ordentliche Hauptversammlung).“
Einfügung eines neuen § 24 Abs 3 mit folgendem Inhalt:
„(3) Die Hauptversammlung ist ermächtigt, den Bilanzgewinn ganz oder teilweise von der Verteilung auszuschließen. Die Änderungen des Jahresabschlusses, die hierdurch nötig werden, hat der Vorstand vorzunehmen.“
Ja-Stimmen: 58.045.676
Nein-Stimmen: 10
Stimmenthaltungen: 12
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 58.045.686
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 49,39 %
Gesamtanzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 58.045.686
Für Rückfragen:
Karin Steinbichler, Head of Corporate Communications Wienerberger AG
T +43 1 601 92 – 10149 | communication@wienerberger.com
Klaus Ofner, Head of Investor Relations Wienerberger AG
T +43 1 601 92 – 10221 | investor@wienerberger.com
Die Wienerberger AG ist zu 100 % im Streubesitz, wobei der überwiegende Anteil der Aktien von nationalen und internationalen institutionellen Investoren gehalten wird. Weiterführende Informationen zur Eigentümerstruktur finden Sie unter
http://www.wienerberger.com/de/investor-relations/die-wienerberger-aktie/die-wienerberger-aktie/aktionärsstruktur.
(Ende)
Aussender: Wienerberger AG
Adresse: Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Karin Steinbichler
Tel.: +43 1 60192-10149
E-Mail: communication@wienerberger.com
Website: www.wienerberger.com
ISIN(s): AT0000831706 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien