Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Wien (pta036/31.03.2020/14:05) – –
Angesichts der anhaltenden Unsicherheit aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es unwahrscheinlich, dass eine Reduktion der damit verbundenen administrativen Einschränkungen in Österreich rechtzeitig erfolgt, um die ordnungsgemäße Durchführung der Ordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Desweiteren haben auch die Europäische Zentralbank (EZB) und die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 27. März 2020 dringende Empfehlungen an die von ihnen beaufsichtigten Banken ausgesprochen, von Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufen bis mindestens 1. Oktober 2020 abzusehen.
In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der Addiko Bank AG am 31. März 2020 beschlossen, die ursprünglich für den 21. April 2020 in Wien geplante Hauptversammlung auf das vierte Quartal 2020 zu verschieben.
Die Entscheidung, die Hauptversammlung in das vierte Quartal zu verschieben, ermöglicht es dem Vorstand der Addiko Bank AG, trotz der starken Kapital- und Finanzierungsbasis, mehr Klarheit über die Folgen des Coronavirus zu erhalten und weitere Richtlinien oder Empfehlungen der EZB und der FMA zu bewerten, wobei sichergestellt wird, dass alle potenziellen Auswirkungen auf die Liquidität und Solvenz der Bank dem Aufsichtsrat vor einer endgültigen Entscheidung der Hauptversammlung über die Dividendenausschüttung zur Kenntnis gebracht werden.
Addiko wird weiterhin die Rolle als fokussierter Kreditgeber für Konsumenten und Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) in Zentral- und Südosteuropa wahrnehmen und gleichzeitig langfristige Interessen ihrer Aktionäre berücksichtigen.
(Ende)
Aussender: Addiko Bank AG
Adresse: Wipplingerstraße 34 / 4.OG, 1010 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Addiko Investor Relations Team
Tel.: +43 (0) 50232 2070
E-Mail: investor.relations@addiko.com
Website: www.addiko.com
ISIN(s): AT000ADDIKO0 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien