Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Wien (pta044/08.04.2021/15:00) – 08.04.2021.
Bekanntmachung an die Anleihegläubiger der CA Immo 0,75% Wandelschuldverschreibung fällig 2025 zur Anpassung des Wandlungspreises (ISIN AT0000A1YDF1)
Begriffe in Großbuchstaben, die im Folgenden nicht anderweitig definiert werden, haben dieselbe Bedeutung wie sie ihnen in den Emissionsbedingungen zugewiesen worden sind.
Am 8.4.2021 informierte SOF-11 Klimt CAI S.à r.l. die Gesellschaft, dass sie eine kontrollierende Beteiligung gemäß § 22 Übernahmegesetz erworben hat. Gemäß den Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen tritt damit am 8.4.2021 ein Kontrollwechsel gemäß § 12 (e), Unterpunkt (i) ein.
Die Gesellschaft legt als
Kontrollstichtag gemäß § 12 (e) der Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen den 28.5.2021 („Kontrollstichtag“) fest. Die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen können ab dem Tag des Kontrollwechsels (8.4.2021) grundsätzlich bis inklusive des Kontrollstichtages ihre Wandelschuldverschreibungen zum Angepassten Wandlungspreis wandeln. Der angepasste Wandlungspreis gemäß § 12 (c) der Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 25,9687 („Angepasster Wandlungspreis“) bezüglich jeder Ausübung von Wandlungsrechten für die der Wandlungstag an oder vor den Kontrollstichtag fällt.
Gemäß den Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen sind weitere Änderungen des Angepassten Wandlungspreises nicht ausgeschlossen, insbesondere solche in Folge einer Dividendenausschüttung (§ 11 (d) (ii) der Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen). Sollte die ordentliche Hauptversammlung 2021 eine Dividende in Höhe eines EUR 0,65 übersteigenden Betrags je Aktie beschließen, wird es voraussichtlich zu einer weiteren Anpassung des Wandlungspreises kommen.
Ein Dividendenanspruch aus diesen Aktien für das Geschäftsjahr 2020 besteht nur dann, wenn die Wandlungserklärung so rechtzeitig zugeht, dass unter Beachtung der Abwicklungsfrist von bis zu fünfzehn Geschäftstagen gemäß § 8 (c) (i) der Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen eine Lieferung der Aktien bis zum Werktag vor dem von der Hauptversammlung allenfalls zu beschließenden Ex-Tag für die Dividendenzahlung erfolgen kann (für die Feststellung der Dividendenberechtigung gilt gemäß den Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen der Liefertag der Aktien).
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass es im Zuge der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Zahlung der Dividende zu Ausschlusszeiträumen gemäß § 8 (a) (v) der Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen kommen kann, welche den Zeitraum, innerhalb dessen die begünstigte Wandlungsmöglichkeit innerhalb des Kontrollwechselfensters faktisch möglich ist, verkürzen können. Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind aufgefordert, sich selbstständig hierüber zu informieren.
Schließlich ist jeder Inhaber von Wandelschuldverschreibungen nach seiner Wahl berechtigt, mit einer Frist von mindestens 10 (zehn) Tagen mit Wirkung zum Kontrollstichtag alle oder einzelne seiner Wandelschuldverschreibungen, die noch nicht gewandelt oder zurückgezahlt wurden, zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zu dem Kontrollstichtag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu kündigen. Die Modalitäten der Kündigung sind in den Emissionsbedingungen für die Wandelschuldverschreibungen festgelegt.
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart
Tel.: +43 (0)1532 5907-502
E-Mail: claudia.hoebart@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie), AT0000A1YDF1 (Sonstige)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien