Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidenheim (pta032/27.05.2019/15:00) – Durch Entscheidung des Direktors des Amtsgerichts Heidenheim vom 23.05.2019 sind die zu Unrecht beschlagnahmten Unterlagen der Kremlin AG unverzüglich an die Kremlin AG zurückzugeben.
Dies ist bis heute nicht geschehen. Wir haben nunmehr Klage auf Herausgabe der Unterlagen bei Gericht eingereicht.
Des Weiteren weigert sich die Staatsanwaltschaft München II in einem Verfahren, das uns nicht betrifft, die Pfändungs- und Arrestbeschlüsse zu übersenden.
Es handelt sich hierbei um einen maßgeblichen Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.2004, BVerfG 2 BvR 1136/03 wird wie folgt ausgeführt:
„1. Die Bekanntgabe einer ermittlungsrichterlichen Entscheidung darf nur so lange unterbleiben, wie dies zur Sicherung des Untersuchungszweckes erforderlich ist. Ist danach eine Bekanntgabe geboten, sind dem Betroffenen alle ihn betreffenden Entscheidungen zu eröffnen.“
Weiter wird dort ausgeführt:
„Allerdings stößt die vom Landgericht Hamburg geübte Praxis, zwei getrennte Beschlüsse zu fassen und diese dem Beschuldigten nur teilweise bekannt zu geben, auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Grundsätzlich gebietet zumindest das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Beschwerdeführer diejenigen Entscheidungen bekannt zu machen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in seine Rechte eingreifen. Die Bekanntgabe darf nur so lange unterbleiben, wie dies zur Sicherung des Untersuchungszweckes erforderlich ist, etwa um eine Vereitelung der angeordneten Ermittlungsmaßnahme durch den Betroffenen zu verhindern.“
Auch die Staatsanwaltschaft München fasste getrennte Beschlüsse zur Durchsuchung, soweit es diese überhaupt gibt, und zum Arrest.
Offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft München II Probleme, sich an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zu halten und die Beschlüsse zu übersenden. Es wird Zeit, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um wieder rechtsstaatliche Prinzipien herzustellen.
Wie uns weiter berichtet wurde, gab es einen weiteren Vorfall, bei dem der Kriminalpolizist Johann Wagner versucht hat, jemanden zur Zeugenaussage zu nötigen/erpressen mit der Aussage: „Wenn Sie nicht kooperieren, könnte es passieren, dass ihr nagelneues iPhone-Handy bei der Auswertung der Daten leider zerstört wird.“
(Ende)
Aussender: Kremlin AG
Adresse: Tannhäuserweg 44, 89518 Heidenheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Kremlin AG
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
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