PTA-News: Kremlin AG: Es gibt keine Durchsuchungsbeschlüsse für die Kremlin AG

Börsenbär und Bulle

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Heidenheim an der Brenz (pta039/24.05.2019/16:23) – Bezugnehmend auf unsere Ad-hoc-Mitteilung vom 07.05.2019, sowie unsere Pressemitteilung vom 22.05.2019 teilen wir folgendes mit:

Am 23.05.2019 hat der Direktor des Amtsgerichts Heidenheim einen Beschluss erlassen, dass die von der Staatsanwaltschaft München beschlagnahmten Unterlagen der Kremlin AG unverzüglich zurückzugeben sind. Gem. dem Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim, lag kein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss der Staatsanwaltschaft München für die Unterlagen der Kremlin AG vor.

Wortlich wird dort ausgeführt:

„Ungeachtet der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschlagnahme gem. der §§ 94, 98 StPO vorliegen oder nicht, unterbleibt eine gerichtliche Beschlagnahme jedenfalls deshalb, weil eine solche Beschlagnahme nicht zielführend erscheint.“

Weiter wird ausgeführt:

„Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass diese Unterlagen bzw. elektronischen Dateien tatsächlich relevante Informationen mit einem spezifischen Erkenntnisgewinn für das vorliegende Verfahren enthalten sind, liegen nicht vor. Nach Einschätzung des Gerichts ist eine solche tatsächliche Beweisbedeutung auch nicht zu erwarten. Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit unterbleibt daher – im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft – eine Beschlagnahme der genannten Gegenstände gemäß §§ 94, 987 StPO mit der Folge, dass diese unverzüglich an die letzten Gewahrsamsinhaber bzw. die Berechtigten zurückzugeben sind.“

Bei der Durchsuchung am 07.05.2019 wurde mehrmals durch anwesende Beamte darauf hingewiesen, dass für die beschlagnahmten Ordner in Sachen Kremlin AG zeitnah ein Beschluss nachgereicht wird. Offensichtlich konnte kein Beschluss erwirkt werden. Entsprechend erfolgte ein abweisender Beschluss am 23.05.2019.

Es gab augenscheinlich niemals Durchsuchungsbeschlüsse in Sachen Kremlin AG, auch hat man den Anschein, dass, sollten entsprechende Beschlüsse beantragt worden sein, diese abgelehnt worden sind und man nun versucht durch einen solchen Beschluss die Beschlagnahme zu verteidigen.

Fest steht jedenfalls, dass die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Unterlagen ohne Durchsuchungsbeschluss stattgefunden hat. Wir werden nun Strafanzeige gegen die entsprechenden Beamten erstatten, die an diesen rechtswidrigen Maßnahmen teilgenommen haben.

(Ende)

Aussender: Kremlin AG

Adresse: Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim an der Brenz

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Kremlin AG

E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Website: www.kremlin-aktie.de

ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)

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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190524039 ]

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