Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
Heidelberg (pta036/26.03.2020/21:00) – Der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 25. März 2020 dem Abschluss eines Darlehensvertrages im Umfang von EUR 5.000.000 zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding AG als Darlehensgeberin und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 338172, als Darlehensnehmerin gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Der Vertrag wurde mit gleichem Datum zwischen der Darlehensgeberin und der Darlehnsnehmerin geschlossen. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Die Auszahlung des unbesicherten Darlehens erfolgte am 26. März 2020 zu 100%. Die Zinsen in Höhe von 2,5% p.a. sind jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit gewährt. Beide Parteien sind berechtigt, diesen Darlehensvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende zu kündigen. Der Darlehensnehmer ist jedoch berechtigt, das Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens oder von Teilbeträgen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der wirtschaftliche Wert des Darlehens entspricht dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 5.000.000.
Heidelberg, 26.03.2020
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Heidelberger Beteiligungsholding AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Ralph Bieneck
Tel.: +49 6221 64924-30
E-Mail: info@heidelberger-beteiligungsholding.de
Website: www.heidelberger-beteiligungsholding.de
ISIN(s): DE000A254294 (Aktie)
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