EQS-News: home24 SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out Pressemitteilung der home24 SE
RAS Beteiligungs GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest
Berlin, 30. Oktober 2024 – Die home24 SE hatte am 22. Oktober 2024 das Verlangen ihrer Mehrheitsaktionärin RAS Beteiligungs GmbH bekannt gemacht, dass die Hauptversammlung der home24 SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der home24 SE auf die RAS Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll.
Die RAS Beteiligungs GmbH hat gestern das angekündigte konkretisierende Squeeze-out-Verlangen an die home24 SE übermittelt und mitgeteilt, dass auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung die angemessene Barabfindung EUR 7,46 pro Aktie der home24 SE beträgt. Der zuvor gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat heute die Angemessenheit dieser Barabfindung bestätigt.
Nach Angaben der RAS Beteiligungs GmbH hält diese weiterhin 95,97 % des Grundkapitals der home24 SE.
Die home24 SE wird zeitnah entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu der Hauptversammlung, in der der Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, einladen. 30.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | home24 SE |
Otto-Ostrowski-Str. 3 | |
10249 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 30 – 609880019 |
Fax: | +49 30 – 2016329499 |
E-Mail: | ir@home24.de |
Internet: | www.home24.com |
ISIN: | DE000A14KEB5 |
WKN: | A14KEB |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 2019387 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.