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RATIONAL Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
WKN 701 080/ISIN DE0007010803
Einladung zur 29. ordentlichen Hauptversammlung
am 29. April 2026 um 10:00 Uhr (MESZ) in der Messe Augsburg
Auf einen Blick
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2025. sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025 der RATIONAL Aktiengesellschaft
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft
Tagesordnungspunkt 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Tagesordnungspunkt 8
Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
| A1 Eindeutige Kennung |
134aecb903d1f011b55096c6c2a55906 |
| A2 Art der Mitteilung |
Einberufung der Hauptversammlung (NEWM) |
| B1 ISIN |
DE0007010803 |
| B2 Name des Emittenten |
RATIONAL Aktiengesellschaft |
| C1 Datum der Hauptversammlung |
20260429 |
| C2 Uhrzeit der Hauptversammlung |
08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr MESZ) |
| C3 Art der Hauptversammlung |
Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als physische Hauptversammlung (GMET) |
| C4 Ort der Hauptversammlung |
Messe Augsburg (Schwabenhalle), Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg |
| C5 Aufzeichnungsdatum |
20260407 |
| C6 Uniform Resource Locator |
(URL) rat.ag/hv |
Einladung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
Mittwoch, 29. April 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg,
stattfindenden 29. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein. (Einlass ab 9:00 Uhr.)
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter rat.ag/hv zugänglich. Dort werden diese Unterlagen auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Unter rat.ag/hv sind zudem der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025, die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance und der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a sowie § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) zugänglich.
Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 675.442.482,32 wie folgt zu verwenden:
| a) |
Zahlung einer Dividende von Euro 16,00 sowie einer Sonderdividende in Höhe von Euro 4,00 je dividendenberechtigter Aktie: Euro 227.400.000,00
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| b) |
Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 448.042.482,32
|
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 5. Mai 2026 ausbezahlt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025 der RATIONAL Aktiengesellschaft
§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Der Vergütungsbericht 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Geschäftsbericht 2025 sowie im Internet unter rat.ag/publikationen zugänglich. Der Vergütungsbericht 2025 wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2025 der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft
Die Hauptversammlung 2025 der RATONAL AG hat das bisherige System zur Vergütung der Vorstandmitglieder am 14. Mai 2025 mit 77,62 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem seither weiterentwickelt und in seiner Sitzung vom 27. Januar 2026 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Das neue Vergütungssystem entspricht dem bisherigen Vergütungssystem mit einer Änderung bei der mehrjährigen variablen Vergütung (Long Term Incentive – „LTI“) aufgrund der Anpassung an den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 18, der ab dem Geschäftsjahr 2027 von der RATIONAL AG anzuwenden ist.
Für die finanzielle LTI-Komponente ist weiterhin das finanzielle Leistungskriterium Return on Capital Employed (ROCE) auf Konzern-Ebene maßgeblich, wie er im Geschäftsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr ausgewiesen wird. Zur Ermittlung des ROCE für Zwecke des LTI wird ab dem 1. Januar 2027 anstelle des EBIT (Earnings before financial result and taxes – Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) das EBT (Earnings before taxes – Gewinn vor Steuern) herangezogen. Der Grund für die Umstellung der Berechnung des ROCE auf Basis des EBT ist, dass das EBIT nach IFRS 18 keine offizielle Ergebniskennzahl mehr ist und durch die Verwendung des EBT eine zusätzliche Überleitungsrechnung vermieden wird. Das neue Vergütungssystem gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 für alle Vorstandsmitglieder.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
TOP 8
Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das Geschäftsjahr 2026 zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bestellen, vorausgesetzt, dass der nationale Gesetzgeber eine Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.
Die Bestellung erfolgt vor dem Hintergrund der Umsetzung der europäischen CSRD-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen). Die nationale Umsetzung ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung noch nicht abgeschlossen. Der Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vom 3. September 2025 sieht vor, dass der Prüfer durch die Hauptversammlung bestellt wird.
Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen
I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 7. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 22. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG i.V.m. Art. 5 DVO (EU) 2018/1212 zugehen (Anmeldefrist).
Anschrift:
RATIONAL Aktiengesellschaft Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
E-Mail-Adresse:
anmeldestelle@computershare.de
Durch Intermediäre kann eine Übermittlung gemäß Shareholder Rights Directive II (SRD II) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. per SWIFT durch einen vorherig erfolgten RMA-Austausch) erfolgen.
III. Bedeutung des Nachweisstichtags
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
IV. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der Bevollmächtigung können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft wie folgt übermitteln:
Anschrift:
RATIONAL Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
E-Mail-Adresse:
anmeldestelle@computershare.de
V. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind insbesondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt IV genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zu senden und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 28. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter rat.ag/hv einsehbar.
VI. Rechte der Aktionäre
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind, dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum 29. März 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Zugangs) schriftlich zugehen.
Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die nachfolgende Anschrift:
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand – Siegfried-Meister-Straße 1 86899 Landsberg am Lech Deutschland
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern sind
| a) |
an die nachstehende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu richten,
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft – Vorstand – Siegfried-Meister-Straße 1 86899 Landsberg am Lech Deutschland
E-Mail-Adresse
ir@rational-online.com
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| b) |
oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG).
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Die spätestens bis zum 14. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Zugangs) unter der genannten Anschrift bzw. E-Mail-Adresse oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zugegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, § 127 Satz 1 und Satz 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter rat.ag/hv zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG können unter rat.ag/hv auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
VIII. Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind.
Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Personenbezogene Daten werden nicht außerhalb der EU/EWR übermittelt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, wie dies für die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.
Diese Rechte können Sie über die E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@rational-online.com gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Datenschutz – Siegfried-Meister-Straße 1 86899 Landsberg am Lech Deutschland
Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft – Datenschutzbeauftragter – Siegfried-Meister-Straße 1 86899 Landsberg am Lech Deutschland
E-Mail-Adresse
datenschutzbeauftragter@rational-online.com
Landsberg am Lech, im März 2026
RATIONAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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