SANDPIPER Digital Payments AG: ausserordentliche Generalversammlung beschloss über Antrag zur Dekotierung der Aktien von der BX Swiss

Sandpiper Digital Payments AG / Schlagwort(e): Delisting

15.05.2024 / 18:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die ausserordentliche Generalversammlung weist den Verwaltungsrat an, die Dekotierung der SDPN-Aktien von der BX Swiss zu beantragen
 

St. Gallen, den 15. Mai 2024, 18:00 Uhr CET

Die SANDPIPER Digital Payments AG (die «Gesellschaft») teilt mit, dass die ausserordentliche Generalversammlung vom 15. Mai 2024 einstimmig dem Antrag des Verwaltungsrats folgte, diesen zu ermächtigen, der BX Swiss die Dekotierung der Aktien der Gesellschaft zu beantragen und die weiteren Schritte im Hinblick auf die Dekotierung vorzunehmen und umzusetzen.

Zur Begründung dieser Massnahme verweist die Gesellschaft auf die Ad-hoc Mitteilung vom 15. April 2024, welcher die ausserordentliche Generalversammlung vom 15. Mai 2024 nun folgte. Die Einreichung des Dekotierungsgesuchs an die BX Swiss erfolgt umgehend.

 

Über SANDPIPER Digital Payments AG

SANDPIPER Digital Payments AG ist ein börsenkotiertes Holdingunternehmen mit den Schwerpunkten innovative, digitale und mobile Zahlsysteme sowie Sicherheitsdienst und Technologien. SANDPIPER ist alleinige Anteilseignerin der Ergonomics AG.
 

Ansprechpartner

Dr. Felix Exner
fe@mountain.partners 

 

 


Ende der Adhoc-Mitteilung


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus