SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Deutsche Lichtmiete AG – Gravierender Interessenkonflikt beim Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, One Square Advisory Services S.á.r.l.!

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB

/ Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz

13.04.2023 / 12:13 CET/CEST

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Insolvenz der Deutschen Lichtmiete AG:

Gravierender Interessenkonflikt beim Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, One Square Advisory Services S.á.r.l.!

Wird die Insolvenzmasse zum Nachteil der Gläubiger ausgehöhlt? Was unternimmt das Insolvenzgericht?

 

Mit immer größerem Unverständnis beobachten Anlegerschützer die Vorgänge im Insolvenzverfahren der Deutschen Lichtmiete AG. In einer Gläubigerversammlung am 13.03.2023 hat der Gemeinsame Vertreter One Square Advisory Services S.á.r.l. in Vertretung der Anleihegläubiger dem „Verkauf“ aller werthaltigen Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe an die neue Trägergesellschaft Novalumen zugestimmt, ohne zuvor einen Beschluss der Anleihegläubiger einzuholen. Was so pikant ist an diesem „Verkauf“: Ein Barkaufpreis wird überhaupt nicht entrichtet! Stattdessen gibt es nur eine ominöse „Anleihe“, die nicht öffentlich bekannt ist und über deren Bedingungen den Gläubigern Auskünfte ausdrücklich verweigert werden. Was für ein Spiel wird da gespielt? Sollen die Investoren, trotz erheblicher werthaltiger Assets, mit Null Euro nach Hause geschickt werden? Welche Rolle spielt der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, die One Square Advisory Services S.á.r.l. aus dem Beteiligungskreis des branchenbekannten Frank Günther / München?  

 

Fakt ist: Die One Square Advisory Services S. á.r.l. ist hinsichtlich des Gesellschafterkreises identisch mit der Erwerbergesellschaft, der die Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt werden, der Novalumen GmbH. Die Gesellschaftsanteile der One Square Advisory Services S. á.r.l. stehen zu je 50 % im Anteilsbesitz der Herren Frank Günther, München (dieser mittelbar über die C Elf GmbH), und Wolf Waschkuhn, Versoix/Schweiz. Auch die Gesellschaftsanteile der Novalumen GmbH stehen mittelbar über mehrere Zwischengesellschaften zu je 50 % im Anteilsbesitz der Herren Frank Günther, München, und Wolf Waschkuhn, Versoix/Schweiz. Also: Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat ohne deren vorherige Anhörung einem „Verkauf“ zugestimmt, bei dem, wirtschaftlich gesprochen, alle werthaltigen Assets an ihn selber übertragen werden. Ein krasserer Interessenkonflikt scheint fast nicht vorstellbar, sagen Marktinsider, die den Vorgang fassungslos beobachten.

 

Es verwundert insofern auch nicht, dass ein Insolvenzgläubiger beim Insolvenzgericht Oldenburg einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung beantragt hat, da er offensichtlich dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger widerspricht.

 

 Aus dem Verkauf der Assets erhalten die Gläubiger der Deutschen Lichtmiete-Gruppe keinen Barkaufpreis. So viel ist sicher. Es fließt also erst einmal kein einziger EURO. Es soll nur eine ominöse „Anleihe“ begeben werden. Aber über diese „Anleihe“ erhalten die Gläubiger keine Informationen. Dem Insolvenzgericht liegen die „Anleihebedingungen“ nach eigener Aussage nicht vor, die Insolvenzgläubiger werden an den Insolvenzverwalter Weiß verwiesen. Von dort erhalten die Insolvenzgläubiger auch auf wiederholte Nachfrage keine Antwort. Auch One Square als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger verweigert die Antwort ausdrücklich. Sicher ist also nur, dass alle Vermögensgegenstände abgegeben werden. Völlig unbekannt ist, welche Gegenleistung erfolgt, bzw. ob überhaupt jemals eine Gegenleistung erfolgt.

 

 Was passiert eigentlich mit der Liquidität, die in der neuen Trägergesellschaft Novalumen generiert wird, zum Beispiel durch Mietzahlungen der gewerblichen Mieter von Leuchtmitteln und durch Verkäufe von Leuchtmitteln? Insider berichten von einem erheblichen „Absaugen der Liquidität“. One Square stellte an Novalumen schon mehrfach Beratungsrechnungen in Höhe von mehr als 100.000 EURO monatlich. Dabei werden Dienstleistungen niederrangiger Angestellter gegenüber Novalumen mit Stundensätzen von EUR 350 netto abgerechnet. Auch Bahnfahrten zwischen München und Oldenburg werden abgerechnet.

 

Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, dessen Kanzlei eine Vielzahl von Gläubigern vertritt: „Der bisherige Ablauf des Insolvenzverfahrens macht uns fassungslos. Wo bleibt die Kontrollfunktion des Insolvenzgerichts? Wie kann es sein, dass der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger einer Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis Millionenwerte zuschanzt, ohne dass bislang ein einziger Cent in die Insolvenzmasse fließt? Welche Rolle spielt Insolvenzverwalter Weiß? Wieso duldet er den krassen Interessenkonflikt in diesem Verfahren? Wenn die Gläubiger in diesem skandalösen Verfahren entrechtet werden wollen, dann werden wir alle Verantwortlichen mit einer Klage überziehen.“

 

Dass die Lichtmiete-Anleger den zwielichtigen Vorgängen nicht tatenlos zusehen müssen, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 7. Februar 2023, mit welchem der Novalumen GmbH verboten wurde, einen Teil der Lampen an Dritte zu verkaufen (Aktenzeichen: 2 U 8/23). Mit der von unserer Kanzlei erstrittenen Entscheidung stärkte das Gericht die Interessen der Anleger und sichert diesen das Eigentum an den Lampen zu.
 

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com

 

 


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