Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Insolvenz/Sonstiges 19.06.2023 / 15:09 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Im Zuge des Wirecard-Skandals haben zehntausende Kleinanleger ihr Erspartes verloren. Am 25. Juni 2023 jährt sich der Tag, an dem die Wirecard AG Insolvenz anmelden musste bereits zum dritten Mal. Anlässlich dieses besonderen Datums plant die Kanzlei Schirp und Partner eine einmalige Aktion und lädt ein zum „Aktionstag Wirecard“. Damit möchten wir besondere Aufmerksamkeit auf folgende Frage lenken: Schadensersatzansprüche gegenüber Wirecard und EY – Wie können wir die prozessuale Aufarbeitung beschleunigen? Durch das im März 2022 eingeleitete Musterverfahren droht den Geschädigten inzwischen ein erheblicher Zeitverlust. Daher haben die Anwälte unserer Kanzlei eine Gesetzesinitiative ausgearbeitet, in der wir Folgendes fordern: Eine Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) (Stichwort: „opt-out“-Möglichkeit für alle Geschädigten, die ihre Verfahren schneller vorantreiben wollen) und, soweit mitbetroffen, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Das KapMuG-Verfahren in Sachen TELEKOM hat 19 Jahre gedauert. So viel Zeit haben wir bei EY nicht. Wenn der Staat schon im Vorfeld den Wirecard-Skandal nicht verhindern konnte, dann muss er den Geschädigten zumindest jetzt im Nachhinein zügig helfen“, sagt Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner. An unserem Aktionstag plant die Kanzlei Schirp & Partner eine Kundgebung zu der symbolischen Uhrzeit 10.27 Uhr am Sonntag, 25. Juni 2023. Exakt zu diesem Zeitpunkt vor 3 Jahren veröffentlichte die Wirecard AG ihre verhängnisvolle Ad-hoc-Mitteilung. Die Kundgebung wird auf dem Hausvogteiplatz, 10117 Berlin, unweit des Bundesministerium der Justiz stattfinden. Anschließend wird es eine Podiumsdiskussion mit folgenden Gästen geben:
„Unser Ziel ist es, aus Anlass des 3. Jahrestages des Insolvenzantrages der Wirecard AG auf den unbefriedigenden Verlauf der Rechtsstreitigkeiten hinzuweisen, Druck auf politischer Ebene auszuüben und Abhilfe anzumahnen“, sagt Dr. Wolfgang Schirp. „Zugleich haben wir unsere Gesetzesvorschläge zum Gegenstand einer Online-Petition gemacht. Falls noch nicht geschehen, fordern wir dazu auf, auch diese zu unterschreiben.“ Pressekontakt: Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Telefon: +49 (0)30 327 617-0 Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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