SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: SCHOTT Pharma sieht Geschäftsjahr 2025 durch geringeres Wachstum bei Spritzen beeinflusst

SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Prognose

SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: SCHOTT Pharma sieht Geschäftsjahr 2025 durch geringeres Wachstum bei Spritzen beeinflusst

14.05.2024 / 18:03 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SCHOTT Pharma sieht Geschäftsjahr 2025 durch geringeres Wachstum bei Spritzen beeinflusst

Die Gesellschaft prognostiziert gegenwärtig für ihr am 1. Oktober 2024 beginnendes Geschäftsjahr 2024/2025 abweichend von der vorherrschenden Markterwartung ein Umsatzwachstum in der Bandbreite eines hohen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentsatzes. Aufgrund des geringer als bislang erwarteten Umsatzwachstums wird auch das Wachstum der EBITDA-Marge schwächer als bisher vom Markt erwartet ausfallen.

Diese Einschätzungen basieren auf konstanten Währungskursen.

Die Ursache für diese erwartete Entwicklung im Geschäftsjahr 2024/2025 liegt in der reduzierten Abnahme von Spritzen durch einen großen Kunden.

Trotz dieser temporären Effekte bestätigt die Gesellschaft ihre Mittelfristprognose. Genauso bestätigt die Gesellschaft ihre Prognose für das laufende Geschäftsjahr.

 

Investorenkontakt

Jasko Terzic, CFA

Senior Investor Relations Manager

E-Mail: ir.pharma@schott.com

 

Pressekontakt

Joana Kornblum

Media Relations

Tel.: +49 151/29223552

E-Mail: joana.kornblum@schott.com 

Ende der Insiderinformation


14.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus