Semper idem Underberg AG beschließt Emission einer neuen Anleihe sowie Durchführung eines Umtauschangebots

Semper idem Underberg AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission

Semper idem Underberg AG beschließt Emission einer neuen Anleihe sowie Durchführung eines Umtauschangebots

Anzeige

30.08.2024 / 13:28 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 MAR

 

NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN SOWIE ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNZULÄSSIG WÄRE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Semper idem Underberg AG beschließt Emission einer neuen Anleihe sowie Durchführung eines Umtauschangebots

 

Rheinberg, 30. August 2024. Der Vorstand der Semper idem Underberg AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Emission einer neuen Unternehmensanleihe mit einem Volumen von bis zu 35 Mio. Euro und mit Fälligkeit im Jahr 2030 beschlossen (die „Anleihe 2024/2030“). Es ist geplant, die Schuldverschreibungen der Anleihe 2024/2030 im Nennbetrag von je 1.000,00 Euro mit einem Zinssatz von 5,75 % bis 6,75 % jährlich zu verzinsen und in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) einzubeziehen. Der endgültige Zinssatz und der Gesamtnennbetrag der neuen Anleihe 2024/2030 sollen bis spätestens 25. September 2024 festgelegt und in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung veröffentlicht werden. Der Nettoemissionserlös soll für die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe 2019/2025 (ISIN: DE000A2YPAJ3) verwendet werden.

Die Emission soll im Wege eines öffentlichen Angebots in Luxemburg, Deutschland und Österreich erfolgen und umfasst auch ein freiwilliges Umtauschangebot einschließlich Mehrerwerbsoption an die Inhaber der bestehenden Anleihe 2019/2025 (ISIN: DE000A2YPAJ3). Das öffentliche Angebot erfolgt auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts, den die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg, voraussichtlich am 3. September 2024 billigen wird. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach seiner Billigung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://semper-idem-underberg.com/anleihe2024 veröffentlicht.

 

Zudem ist beabsichtigt, die Schuldverschreibungen institutionellen Investoren in ausgewählten europäischen Ländern im Rahmen einer Privatplatzierung über die IKB Deutsche Industriebank AG als Sole Lead Manager und Bookrunner anzubieten.

 

Die Frist für das freiwillige Umtauschangebot soll vom 4. September bis 20. September 2024, 18:00 Uhr (MESZ), laufen. Anleihegläubiger, die das Umtauschangebot annehmen, sollen für jede eingetauschte Anleihe eine neue Anleihe 2024/2030 (ISIN: DE000A383FH4) zuzüglich eines Barausgleichsbetrags in Höhe von 10,00 Euro je Anleihe 2019/2025 sowie der jeweils anteiligen Stückzinsen erhalten. Es ist beabsichtigt, dass Anleger vom 4. September bis 20. September 2024, 18:00 Uhr (MESZ) Schuldverschreibungen im Rahmen des öffentlichen Angebots über die Website der Emittentin zeichnen können, vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung des Angebotszeitraums. Zusätzlich soll Anlegern die Möglichkeit offenstehen, im Zeitraum vom 11. September 2024 bis zum 25. September 2024 (12:00 Uhr MESZ) (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung des Angebotszeitraums) Schuldverschreibungen über die XETRA-Zeichnungsfunktionalität zu zeichnen.

 

Kontakt Presse / Investor Relations

Mirko Wollrab

Corecoms Consulting GmbH 
Goethestraße 29 
60313 Frankfurt am Main 

M: +49 1728303600
mirko.wollrab@corecoms.de

www.corecoms.de

 

 

Über die Semper idem Underberg AG: Die Semper idem Underberg AG ist ein werteorientiertes Familienunternehmen aus Rheinberg am Niederrhein. Kernkompetenzen der Unternehmensgruppe sind die konsumentenzentrierte Entwicklung und Herstellung von Premium-Spirituosen sowie der weltweite Vertrieb der Produkte. Neben den international bekannten Marken Underberg, Asbach und PITÚ werden zahlreiche weitere eigene Marken und Distributionsmarken angeboten. Dazu gehören aus dem eigenen Haus St. Hubertus, XUXU und Grasovka sowie zahlreiche Distributionsmarken wie Amarula, Linie Aquavit, BOLS und Ouzo Plomari.

 

Wichtige Hinweise:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung („Prospektverordnung“) dar. Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines noch von der CSSF zu billigenden und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zu notifizierenden Wertpapierprospekts. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der durch die CSSF zu billigende Wertpapierprospekt wird auf der Internetseite der Semper idem Underberg AG („Gesellschaft“) (https://semper-idem-underberg.com/anleihe2024) und auf der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) kostenfrei zugänglich sein.

Investoren wird empfohlen, den Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen.

Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet nur in Luxemburg, Deutschland und Österreich statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan statt. Außerhalb Luxemburgs, Deutschlands und Österreichs richtet sich das Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne des Artikels 2(e) der Prospektverordnung („qualifizierte Anleger“) sind.

Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung („Order“), sind oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist im Vereinigten Königreich nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft steht im Vereinigten Königreich nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

 

Ende der Insiderinformation


30.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus