Shelly Group AD: Einleitung der Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und Wechsel im Verwaltungsrat

Shelly Group AD / Schlagwort(e): Sonstiges

Shelly Group AD: Einleitung der Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und Wechsel im Verwaltungsrat

10.11.2023 / 18:55 CET/CEST

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Shelly Group AD: Einleitung der Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und Wechsel im Verwaltungsrat

Sofia / München, 10. November 2023 – Der Verwaltungsrat der Shelly Group AD (Ticker: SLYG / ISIN: BG1100003166) (“Shelly Group” / “die Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Umwandlung der Gesellschaft durch Änderung ihrer Rechtsform von einer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Republik Bulgarien in eine Europäische Gesellschaft mit Sitz in der Republik Bulgarien gemäß Artikel 281 ff. des bulgarischen Handelsgesetzbuchs und Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die „Umwandlung“) vorzuschlagen. Es wird außerdem vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung den Verwaltungsrat beauftragt, alle rechtlichen und faktischen Maßnahmen zur Vorbereitung der Umwandlung zu ergreifen.

Zudem soll die außerordentliche Hauptversammlung über einen Wechsel im Verwaltungsrat beschließen. Im Zusammenhang mit dem Rücktrittsgesuch des derzeitigen Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Herrn Gregor Bieler, wird vorgeschlagen, an seiner Stelle Herrn Christoph Vilanek mit einer Amtszeit zu wählen, die mit der Amtszeit der anderen derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats zusammenfällt, d. h. bis zum 5. Januar 2026. Die Änderung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen.

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