STRABAG SE – Aktionärin MKAO „Rasperia Trading Ltd.“ nunmehr auch auf EU-Sanktionsliste

STRABAG SE / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung

STRABAG SE – Aktionärin MKAO „Rasperia Trading Ltd.“ nunmehr auch auf EU-Sanktionsliste

Anzeige

28.06.2024 / 19:03 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


STRABAG SE-Aktionärin MKAO „Rasperia Trading Ltd.“ nunmehr auch auf EU-Sanktionsliste

  • Auch die EU setzt MKAO „Rasperia Trading Limited“ sowie Iliadis JSC auf die Sanktionsliste
  • STRABAG-Aktien von Rasperia sind weiterhin eingefroren
  • STRABAG selbst nicht sanktioniert

STRABAG SE hat durch die heute veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union erfahren, dass die Europäische Union nunmehr die Aktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ („Rasperia“) sowie deren Muttergesellschaft Iliadis JSC („Iliadis“) sanktioniert hat.

Die nun von der EU sanktionierten Personen und Einheiten waren zuvor auch bereits von den Vereinigten Staaten von Amerika auf die dortige Sanktionsliste gesetzt worden.

Hintergrund der Sanktionierung ist die Umgehungstransaktion im Zusammenhang mit der Aktienbeteiligung an der STRABAG SE.  

Die Aufnahme von Rasperia auf die EU-Sanktionsliste führt nicht zu Änderungen bei STRABAG SE selbst oder unserem Umgang mit dem von Rasperia gehaltenen Aktienpaket, da die Aktien von Rasperia an STRABAG SE ohnehin bereits seit der Sanktionierung von Oleg Deripaksa durch die EU eingefroren waren und sind.

STRABAG SE war und ist weiterhin entschlossen, alle geltenden Sanktionen zu respektieren und einzuhalten. Unsere bisher bereits gesetzten Maßnahmen bleiben aufrecht und wir sehen uns in unserer Position gestärkt, dass sämtliche Rechte aus den Aktien eingefroren bleiben.

Ende der Insiderinformation


28.06.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus