STRABAG SE: MKAO Rasperia Trading Limited mit ihrer Beteiligung von 27,8% an STRABAG SE soll an Iliadis JSC übertragen werden

STRABAG SE / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung

STRABAG SE: MKAO Rasperia Trading Limited mit ihrer Beteiligung von 27,8% an STRABAG SE soll an Iliadis JSC übertragen werden

Anzeige

19.12.2023 / 11:26 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


MKAO Rasperia Trading Limited mit ihrer Beteiligung von 27,8 % an STRABAG SE soll an Iliadis JSC übertragen werden

  •  Iliadis JSC meldet Abschluss eines Kaufvertrags zum Erwerb sämtlicher Anteile an der MKAO Rasperia Trading Limited
  • Vollzug des Kaufvertrags noch nicht erfolgt
  • Sanktionsrechtliche Prüfung erforderlich

Der Vorstand der STRABAG SE wurde heute mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG von Iliadis Joint Stock Company (JSC), einer russischen Aktiengesellschaft, und Oleg Deripaska informiert, dass die Iliadis JSC am 14.12.2023 einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an der MKAO Rasperia Trading Limited abgeschlossen habe, der allerdings noch nicht durchgeführt sei.

Gemäß den Beteiligungsmeldungen würde die MKAO Rasperia Trading Limited mit Durchführung des Kaufvertrags nicht mehr von Oleg Deripaska (indirekt) kontrolliert.

Weitere Details zur Transaktion sind der Gesellschaft nicht bekannt. Eine sanktionsrechtliche Prüfung kann daher derzeit nicht erfolgen, so dass die Gesellschaft weiterhin davon ausgeht, dass die STRABAG-Aktien der MKAO Rasperia Trading Limited gemäß EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind.

Ende der Insiderinformation


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

 


19.12.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus