Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen für deutsche Unternehmen angekündigt, insbesondere für stromintensive Produzenten. Kern des Entlastungspakets ist die Senkung der Stromsteuer.
Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich heute auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen verständigt. Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion werden von dem Strompreispaket profitieren, auch das produzierende Gewerbe wird entlastet. Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Vorgesehen ist, dass die Maßnahme anschließend bis 2028 verlängert wird, sofern eine entsprechende Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt nachgewiesen werden kann.
Scholz betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und kündigte „massive Entlastungen in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro“ für das produzierende Gewerbe an.
„Marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren Vorteilen“
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck unterstrich die breite Wirkung der Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe und betonte, dass dies einen bedeutenden Schritt darstellt, um Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Industrie zu fördern. Die Verständigung gibt für viele Unternehmen einen verlässlichen Rahmen und schafft langfristige Planungssicherheit.
„Die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand ist der Bundesregierung gleichermaßen wichtig. Deshalb senken wir die Steuerlast der energieintensiven Produktionsbetriebe in der Breite“, erklärte Finanzminister Christian Lindner. Man setze auf eine marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren Vorteilen. Alle Maßnahmen seien im Rahmen der Schuldenbremse finanziert. Laut Lindner sei es mit den beschlossenen Maßnahmen möglich, „die deutsche Wirtschaft auf einen nachhaltigen Erfolgspfad zu führen“.
Stromsteuer wird auf europäisches Mindestmaß abgesenkt
Das Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt. Die Regelung gilt für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im KTF, die für die rund 350 Unternehmen gelten, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern überdies über den Wegfall des so genannten Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden.
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