Swiss Re Ltd / Schlagwort(e): Generalversammlung Swiss Re-Aktionäre genehmigen alle Anträge an der Generalversammlung 2024 12.04.2024 / 18:30 CET/CEST Zürich, 12. April 2024 – Die Aktionärinnen und Aktionäre von Swiss Re genehmigten an der heutigen Generalversammlung alle Anträge des Verwaltungsrats. Insbesondere:
Auszahlung der Dividende Mit einer Mehrheit von 99,26% der abgegebenen Stimmen genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre den Antrag des Verwaltungsrats, für das Geschäftsjahr 2023 eine ordentliche Dividende von 6.80 USD je Aktie auszuzahlen. Diese spiegelt die starke Kapitalausstattung sowie die Kapitalmanagementprioritäten von Swiss Re wider. Die Dividende wird, in Schweizer Franken umgerechnet, ab dem 18. April 2024 aus freiwilligen Gewinnreserven ausbezahlt. Die Aktien von Swiss Re werden ab dem 16. April 2024 ex-Dividende gehandelt. Wahlen in den Verwaltungsrat Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten der Wiederwahl von Jacques de Vaucleroy als Mitglied des Verwaltungsrats und seiner Wahl zum neuen Präsidenten des Verwaltungsrats zu, jeweils für eine einjährige Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Jacques de Vaucleroy, der neue Verwaltungsratspräsident von Swiss Re: «Ich möchte mich bei den Aktionärinnen und Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen in mich bedanken. In den sieben Jahren, in denen ich dem Verwaltungsrat nun schon angehöre, ist meine Wertschätzung für Swiss Re nur gewachsen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat und dem Managementteam. Wir werden uns weiterhin darauf konzentrieren, die Profitabilität und die Aktionärsrendite zu steigern.» Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch der Wiederwahl aller anderen vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Amtsdauer von einem Jahr zu. Geraldine Matchett wurde als neues Verwaltungsratsmitglied ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Darüber hinaus bestätigten die Aktionärinnen und Aktionäre alle vorgeschlagenen Mitglieder des Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr. Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung genehmigt Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten mit 83,16% der abgegebenen Stimmen den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der Generalversammlung 2025. Zudem genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre mit 93,51% der abgegebenen Stimmen den Gesamtbetrag der variablen kurzfristigen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das vorangegangene Geschäftsjahr (2023). Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten mit 83,69% der abgegebenen Stimmen auch den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der variablen langfristigen Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr (2025). Die Aktionärinnen und Aktionäre nahmen den Vergütungsbericht 2023 in einer Konsultativabstimmung mit 90,45% der abgegebenen Stimmen an. Zusätzliche Abstimmungsergebnisse und weitere Informationen Weitere Anträge des Verwaltungsrats, die von der heutigen Generalversammlung genehmigt wurden, umfassten unter anderem Folgendes:
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse und das Protokoll der Generalversammlung sind auf der Website von Swiss Re verfügbar. Eine Aufzeichnung der heutigen Generalversammlung sowie die Reden des Präsidenten des Verwaltungsrats und des Group CEO stehen ebenfalls auf der Website zur Verfügung. Für weitere Fragen, bitte kontaktieren Sie Swiss Re Media Relations: + 41 (0)43 285 7171 oder Media_Relations@Swissre.com. Swiss Re Hinweise zu Aussagen über zukünftige Entwicklungen News Source: Swiss Re Ltd Ende der Medienmitteilungen |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Swiss Re Ltd |
Mythenquai 50/60 | |
8022 Zürich | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 (0) 43 285 71 71 |
E-Mail: | Media_Relations@swissre.com |
Internet: | www.swissre.com |
ISIN: | CH0126881561 |
Valorennummer: | 12688156 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1879819 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.