Swiss Steel Holding AG gibt Details zur Durchführung der geplanten Aktienzusammenlegung bekannt

Swiss Steel Holding AG

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Swiss Steel Holding AG gibt Details zur Durchführung der geplanten Aktienzusammenlegung bekannt

28.05.2024 / 18:14 CET/CEST

Luzern, 28. Mai 2024 – Swiss Steel Holding AG informiert heute über die Details der Aktienzusammenlegung im Verhältnis 200:1, die von den Aktionären an der Generalversammlung vom 23. Mai 2024 beschlossen wurde.  

Die Aktionäre der Swiss Steel Holding AG haben an der Generalversammlung letzte Woche die vom Verwaltungsrat beantragte Aktienzusammenlegung im Verhältnis 200:1 genehmigt. Zur Umsetzung der geplanten Aktienzusammenlegung genehmigte die Generalversammlung von Swiss Steel die vorgeschlagene ordentliche Kapitalerhöhung um CHF 10.32 auf CHF 492’788’597.68 unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie die für die Aktienzusammenlegung erforderliche Statutenänderung.

Swiss Steel Holding AG plant die Umsetzung der Aktienzusammenlegung auf der Grundlage des folgenden Zeitplans:

  • 28. Mai 2024: Letzter Handelstag der alten Aktien an der SIX Swiss Exchange
  • 29. Mai 2024: Erster Handelstag der neuen Aktien an der SIX Swiss Exchange (Ex-Datum)

Infolge der Aktienzusammenlegung erhält jeder Inhaber von 200 (zweihundert) Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 0.08 (Nennwert der Aktien vor der Aktienzusammenlegung), wie er sie am 28. Mai 2024 hält, 1 (eine) neue Namenaktie der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 16.00 (Nennwert der Aktien nach der Aktienzusammenlegung).

Die Aktienzusammenlegung kann zu Bruchteilen neuer Namenaktien für einzelne Aktionäre führen. Dies ist der Fall, wenn der Aktionär nach dem 28. Mai 2024 eine Anzahl Swiss Steel Aktien hält, die nicht durch 200 oder ein Vielfaches davon teilbar ist. Bruchteile von neuen Aktien werden auf die nächste ganze Zahl von neuen Swiss Steel-Aktien abgerundet, und die Aktionäre erhalten für ihre Bruchteile von Swiss Steel eine entsprechende Barabgeltung. Die Aktienzusammenlegung hat keinen Einfluss auf den Wert der Gesellschaft oder, vorbehaltlich des Ausgleichs von Bruchteilen, auf den Wert der von den Aktionären insgesamt gehaltenen Aktien.

Die Swiss Steel-Aktionäre werden von ihrer Depotbank über die Durchführung der Aktienzusammenlegung informiert. Weitere Informationen zur Aktienzusammenlegung finden sich in den Q&A, die auf der Website von Swiss Steel veröffentlicht sind (Link).

Für weitere Informationen:
 
Für Medienanfragen:
Anina Berger, anina.berger@swisssteelgroup.com, +41 (0)41 581 4121
 
Für Analysten- / Investorenanfragen:
Burkhard Wagner, burkhard.wagner@swisssteelgroup.com, +41 (0)41 581 4180

Medienmitteilung (PDF)

Über Swiss Steel Group

Swiss Steel Group mit Hauptsitz in Luzern (Schweiz) gehört zu den weltweit führenden Produzenten von Spezialstahl-Langprodukten. Dank des ausschliesslichen Einsatzes von Stahlschrott in Elektrolichtbogenöfen zählt die Gruppe zu den europaweit relevantesten Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft und ist im Bereich nachhaltig produziertem Stahl – Green Steel – unter den Marktführern. Swiss Steel Group verfügt über eigene Produktions- und Distributionsgesellschaften in über 30 Ländern und bietet über ihre starke Präsenz vor Ort eine breite Palette individueller Lösungen in den Bereichen Edelbaustahl, rostfreiem Stahl und Werkzeugstahl an. Swiss Steel Group ist an der SIX Swiss Exchange kotiert, erwirtschaftete einen Umsatz von rund EUR 3.2 Mrd. im Jahr 2023 und verfügt über eine Belegschaft von rund 8’800 Mitarbeitenden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung ist weder ein Prospekt im Sinne des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes noch ein Prospekt gemäss irgendeinem anderen anwendbaren Gesetz. Kopien dieser Mitteilung dürfen nicht in oder aus Jurisdiktionen versandt oder anderweitig verteilt werden, wo dies von Gesetzes wegen eingeschränkt oder verboten ist. Die in dieser Mitteilung enthaltene Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der dies vor Registrierung (oder Gewährung einer Ausnahme davon) oder sonstigen Handlungen gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen verstossen würde. Das Angebot und die Kotierung von Wertpapieren erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage eines veröffentlichten Prospekts, der von der zuständigen Prüfstelle zu genehmigen ist.

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Jeder Entscheid über den Kauf oder die Zeichnung von Aktien der Swiss Steel Holding AG (die „Gesellschaft“) sollte ausschliesslich auf der Grundlage eines von der Gesellschaft in diesem Fall dafür veröffentlichten Prospekts erfolgen. Kopien des betreffenden Prospekts (inklusive allfälliger Supplements) können kostenlos bezogen werden von UBS AG (E-mail: swiss-prospectus@ubs.com). Zusätzlich können Kopien des Prospekts (inklusive allfälliger Supplements) in der Schweiz kostenlos bezogen werden von Swiss Steel Holding AG, Landenbergstrasse 11, 6005 Luzern, Schweiz, E-Mail: ir@swisssteelgroup.com.

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Dieses Dokument enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten darf man sich nicht auf solche in die Zukunft gerichtete Aussagen verlassen. Swiss Steel Holding AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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