SynBiotic SE: Beabsichtigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht.

SynBiotic SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

SynBiotic SE: Beabsichtigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht.

28.02.2023 / 13:57 CET/CEST

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SynBiotic SE: Beabsichtigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht.

München, 28. Februar 2023 – Die SynBiotic SE beabsichtigt zur Finanzierung des weiteren Wachstums die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht.

Die Bezugsrechtskapitalerhöhung soll im Mai 2023 durchgeführt werden. Die weiteren Einzelheiten und Rahmenbedingungen der Kapitalerhöhung bleiben einer gesonderten Beschlussfassung vorbehalten. Das Bezugsangebot soll prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) erfolgen. Eine Kanzlei wurde mit der Erstellung eines gemäß § 4 WpPG erforderlichen Wertpapier-Informationsblattes beauftragt.

Der Erlös der Kapitalerhöhung soll der Finanzierung des weiteren Wachstums der SynBiotic SE dienen.
 

Über SynBiotic SE:

Die SynBiotic SE ist die größte börsengelistete Unternehmensgruppe Europas im Hanf- und Cannabis-Sektor und verfolgt eine auf die EU fokussierte Buy & Build Investmentstrategie. Die Unternehmensgruppe umfasst die gesamte Supply Chain vom Anbau über die Produktion bis hin zum Handel – vom Feld ins Regal. Ein Kerngeschäft des Unternehmens ist die Forschung & Entwicklung, die Produktion sowie die Vermarktung von cannabinoid- und terpenhaltiger Lösungsansätze für die großen Gesellschaftsprobleme wie Schmerz, Schlaf und Angst. Dabei ist die SynBiotic SE neben dem Nahrungsergänzungsmittel- und Kosmetikmarkt auch im medizinischen und zukünftig auch im Recreational-Cannabis-Sektor aktiv.

Weitere Informationen stehen unter https://www.synbiotic.com bereit.

Investorenkontakt
Lars Müller
presse@synbiotic.com
 

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der SynBiotic SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SynBiotic SE wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die SynBiotic SE übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 


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